Schule
Herkunftssprachlicher Unterricht von der Schule angeboten
Herkunftssprachlicher Unterricht findet in Niedersachsen an Grundschulen statt - also von den Jahrgängen 1-4. Herkunftssprachlicher Unterricht an Weiterführenden Schulen kann als Wahlpflichtfach angeboten werden.
In Braunschweig sind einige Sprachen mit dem Herkunftssprachlichen Unterricht durch die Landesschulbehörde abgedeckt.
Als Richtlinie gilt: finden sich 10 Schüler*innen einer Schule zusammen, die in einer Herkunftssprache unterrichtet werden wollen, können die Eltern einen formlosen AntragPDF-Datei16,45 kB an die Schule und damit die Landesschulbehörde richten.
Weiter Informationen
Niedersächsische Landesschulbehörde
Anschrift
Wilhelmstraße
62 - 69
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4843333
E-Mail-Adresse:
Service-BS@nlschb.niedersachsen.de