Projektförderung - "Demokratie leben!" Braunschweig
Was ist der Aktions- und Innovationsfonds?
Im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! ist die Stadt Braunschweig Teil einer Partnerschaft für Demokratie. Diese stellt jedes Jahr Geld zur Verfügung, um Projekte in Braunschweig zu fördern: den Aktions- und Innovationsfonds. Dieser soll es engagierten Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ideen umzusetzen und sich für ein demokratisches Braunschweig einzusetzen. Im Folgenden wird erklärt, wer einen Antrag auf Projektförderung stellen kann, was gefördert wird und worauf zu achten ist.
Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, melden Sie sich gerne vorher bei der Koordinierungsstelle Demokratie leben, um mögliche Fragen zu klären, Kontakt siehe unten.
Bitte immer auf die aktuellen Fristen achten! Diese unterscheiden sich je nach beantragter Fördersumme – unter 1000 Euro bzw. über 1000 Euro.
Nächste Antragsfrist: 13.04.2025! Für Projekte, die ab dem 01.05. starten möchten! Eine Beratung durch die Koordinierungsstelle ist bis zum 03.04. möglich!
- Was wird gefördert?
- Wer kann sich bewerben?
- Wer und was wird nicht gefördert?
- Muss ich eigene Mittel oder Drittmittel nachweisen?
- Wer entscheidet über die Anträge?
- Wann können Anträge gestellt werden? – beantragte Fördersumme über 1000 Euro (Fristen!)
- Wann können Anträge gestellt werden? – beantragte Förderdumme unter 1000 Euro
- Was ist der Maßnahmenzeitraum und was der Durchführungszeitraum? Und was ein vorgezogener Maßnahmenbeginn?
- Ich möchte einen Antrag stellen. Was genau muss ich jetzt noch beachten?
- Was bedeuten die Beträge, die als Info über dem Finanzplan im Antragsformular stehen? Gibt es eine Höchstsumme, die beantragt werden kann?
- Mein Antrag wurde bewilligt. Was nun?
- Mein Projekt ist fertig. Was muss alles in den Verwendungsnachweis?
Was wird gefördert?
Alle Projekte, die
- in Braunschweig stattfinden,
- innovativ sind
- und sich für ein demokratisches Gemeinwesen und gutes Miteinander,
- gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit
- oder für den Aufbau und die nachhaltige Entwicklung lokaler und regionaler Bündnisse in diesen Themenfeldern einsetzen.
Dabei orientieren wir uns an den Kernzielen des Bundesprogramms:
- Demokratie fördern: Verständnis für Demokratie, demokratische Bildung, Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts
- Vielfalt gestalten: für Vielfalt und Respekt untereinander sensibilisieren, Anerkennung von Diversität fördern
- Extremismus vorbeugen: Entstehung und Radikalisierung extremistischer Einstellungen und demokratie- und menschenfeindlicher Phänomene frühzeitig unterbrechen oder ganz verhindern
Wer kann sich bewerben?
Alle Körperschaften, die
- ihren Sitz in Braunschweig haben,
- als gemeinnützig anerkannt sind und den Nachweis nach AO §51 beim Finanzamt beantragt oder bereits vorliegen haben,
- ein separates Vereinskonto haben und
- sich für Demokratie und Vielfalt in Braunschweig einsetzen möchten.
Wer und was wird nicht gefördert?
- Schulen können nur über ihre Fördervereine Anträge stellen. Die angefragten Projekte müssen über die Anforderungen des normalen Unterrichts hinausgehen, z.B. einen Bezug zur Schulsozialarbeit haben oder eine Aktivität darstellen, die außerhalb des normalen schulischen Rahmens stattfindet.
- Maßnahmen, die einen Bezug zur religiösen oder weltanschaulichen Erziehung haben oder gewerkschaftsinterne Schulungen darstellen
- Maßnahmen, die parteipolitisch sind – hier gilt das Neutralitätsgebot!
- Maßnahmen, die in ihrem Charakter nicht den Werten des Bundesprogramms entsprechen, z.B. agitatorisch sind
- Maßnahmen, die Aktivitäten darstellen, die über Gesetze und Regelungen bereits abgedeckt sind, z.B. Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylLG)
Muss ich eigene Mittel oder Drittmittel nachweisen?
Nein, das ganze Projekt kann durch die Mittel von Demokratie leben! finanziert werden. Es dürfen Dritt- und Eigenmittel genutzt werden. Diese müssen im Finanzplan mit aufgeführt sein
Wer entscheidet über die Anträge?
Das Bündnis, ehemals Begleitausschuss, entscheidet über die Projektanträge. Vorher prüft die Koordinierungsstelle alle eingehenden Anträge und meldet sich mit möglichen Rückfragen bei den Antragstellenden, z.B. zu den Finanzplänen oder mit inhaltlichen Fragen.
Wann können Anträge gestellt werden? – beantragte Fördersumme über 1000 Euro (Fristen!)
In der Regel tagt das Bündnis viermal im Jahr, sodass sich die Antragsfristen an diesen Terminen orientieren
Anträge mit einer Fördersumme über 1000 Euro müssen zu folgenden Zeitpunkten vorliegen:
15.03. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.05. bis 31.07. beginnen und spätestens am 31.12. abgeschlossen sind
13.04. SONDERTERMIN 2025: Maßnahmen, die vom 01.05. bis 31.07. beginnen und spätestens am 31.12. abgeschlossen sind
15.06. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.08. bis 31.10. beginnen und spätestens am 31.12. abgeschlossen sind
15.09. Maßnahmen, die im Zeitraum vom 01.11. bis 31.12. beginnen und abgeschlossen sind
15.11. Maßnahmen, die im Folgejahr vom 01.01. bis 31.03. beginnen
Aktuell gibt es nur eine Bewilligung für das Bundesprogramm Demokratie leben! für das Jahr 2025. Wir werden rechtzeitig darüber informieren, ob es auch ab 2026 weitergeht und Anträge für 2026 angenommen werden können.
Anträge können auch zu einer früheren Frist als hier angegeben gestellt werden. Ein Antrag für ein Projekt, das am 01.11. starten soll, kann bereits im März oder Juni eingereicht werden.
Alle Maßnahmen müssen immer bis zum 31.12. abgeschlossen sein!
Wann können Anträge gestellt werden? – beantragte Förderdumme unter 1000 Euro
Anträge mit einer Fördersumme unter 1000 Euro müssen vier Wochen Maßnahmenbeginn eingehen. Alle Maßnahmen müssen immer bis zum 31.12. abgeschlossen sein!
Beispiel:
Die Maßnahme soll am Montag, den 16.06.2025 beginnen und es werden 750 Euro beantragt. Der unterschriebene Antrag muss vier Wochen vorher, also am 19.05.2025, bei der Koordinierungsstelle eingegangen sein.
Was ist der Maßnahmenzeitraum und was der Durchführungszeitraum? Und was ein vorgezogener Maßnahmenbeginn?
Der Maßnahmenzeitraum ist die Zeit, in der Verträge geschlossen und Rechnungen bezahlt werden.
Der Durchführungszeitraum ist der Zeitpunkt, an dem der eigentliche Inhalt des Projekts stattfindet.
Beispiel:
Es wird eine Projektwoche für engagierte Jugendliche in den Herbstferien geplant. Die Jugendlichen treffen sich jeden Tag für einen anderen Workshop vom 13. bis 17.10.2025. Das ist der Durchführungszeitraum.
Für die Projektwoche muss aber ein Raum gemietet werden und Honorarverträge mit einer Referentin und zwei Teamern abgeschlossen werden. Dies geschieht vor der eigentlichen Projektwoche. Nach der Projektwoche werden auf Basis der Honorarverträge Rechnungen erstellt, die bezahlt werden. Alle Arbeiten (das Abschließen von Verträgen oder die Bezahlung von Rechnungen) vor, während und nach der Projektwoche sind der Maßnahmenzeitraum.
Für dieses Projekt ist der Maßnahmenzeitraum der 01.08. bis 31.12.2025. Der Antrag wurde fristgerecht am 15.06. gestellt, das Bündnis hat am 03.07. eine Entscheidung getroffen, diese wurde am 04.07. erst per Mail und in der folgenden Woche per Post dem Antragstellenden mitgeteilt und ab dem 01.08. konnte dann die Projektwoche richtig geplant werden.
Jede Ausgabe, jeder Vertrag, der vor Maßnahmenbeginn vereinbart wurde, kann nicht gefördert werden, genauso wie jede Rechnung, die nach Maßnahmenende bezahlt wurde.
Manchmal kommt es vor, dass eine Sitzung des Bündnisses verschoben werden muss oder es durch andere Gründe keine rechtzeitige Rückmeldung zu einem Projektantrag gibt. Bei Antragsstellung kann der vorgezogene Maßnahmenbeginn beantragt werden – es handelt sich um eine kleine Box am Ende des Antrags. In diesem Fall bekommen Sie eine Genehmigung für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn und dürfen auf eigenes Risiko zum beantragten Maßnahmenbeginn mit dem Projekt begonnen werden, ohne Garantie, dass es eine Förderung gibt!
Ich möchte einen Antrag stellen. Was genau muss ich jetzt noch beachten?
Das Antragsformular ist am Ende dieser Seite verlinkt. Dieses füllen Sie bitte aus, drucken es aus, unterschreiben es und schicken es an die Koordinierungsstelle. Dies geht per Post oder sie scannen den unterschiebenen Antrag ein und schicken ihn per E-Mail.
Im Antrag werden Sie nach den folgenden Informationen gefragt:
- Angaben zum Träger: Welche Organisation stellt den Antrag? Gibt es einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit? Wer ist Ansprechperson?
- Bankverbindung: Auf welches Konto soll später die Zuwendung überwiesen werden? Kein Privatkonto!
- Angaben zum Projekt: Maßnahmenzeitraum, Durchführungszeitraum und –ort, Projekttyp und Zielgruppe, SMART-Beschreibung des Projekts
- Mögliche Kooperationspartner*innen
- Finanzplan: Welche Kosten fallen an? Gibt es andere Einnahmen? Wie viel Geld wird von Demokratie leben! beantragt?
- Anlagen: Nachweis der Gemeinnützigkeit, ggf. zusätzliche Projektbeschreibung, wenn das SMART-Format nicht ausreicht
- Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Abfrage zum Datenschutz
- Unterschrift
Am Ende dieser Seite lässt sich ein kommentierter Musterantrag als PDF aufrufen. Bei allen Fragen, vor allem zu den Finanzplänen und der inhaltlichen Ausrichtung, wenden Sie sich bitte an die Koordinierungsstelle!
Was bedeuten die Beträge, die als Info über dem Finanzplan im Antragsformular stehen? Gibt es eine Höchstsumme, die beantragt werden kann?
„Pro Teilnehmende/Teilnehmenden können bis zu 40,00Euro/Tag gewährt werden. Für Honorare für Dozierende, Fortbildende, Referierende, Lehrgansleitende können bis zu 540,00Euro/Tag und ggf. für Vor- und Nachbereitung 72,00Euro/Stunde gewährt werden. Weitere Förderungen sind nicht möglich!“
Das Bundesprogramm sieht seit der dritten Förderperiode eine Deckelung der angeforderten Projektmittel vor, die sich aus den genannten Beträgen zusammensetzt.
Pro teilnehmender Person und Tag können 40 Euro eingeplant werden. Diese werden durch Teilnehmendenlisten nachgewiesen, auf denen Name, Datum und Unterschrift der entsprechenden Personen stehen. Wenn sie mit Schutzbefohlenen arbeiten, sie andere Bedenken haben oder ihr Projektkonzept nicht mit Teilnehmendenlisten arbeiten kann, melden Sie sich bitte bei der Koordinierungsstelle und wir versuchen eine Lösung zu finden!
Pro Honorarkraft können 540 Euro pro Tag und 72 Euro pro Vorbereitungs- bzw. Nachbereitungsstunde eingeplant werden. Dies wird durch den Honorarvertrag und eine entsprechende Rechnung nachgewiesen.
Ein Beispiel:
Es wird ein Workshop zur Streitkultur angeboten. Dafür wird eine Referentin für einen Tag benötigt, die sich vorher 2 Stunden auf den Termin vorbereiten muss. Der Workshop ist für 8 Personen geplant.
Für die Referentin gibt es einmal 540 Euro und zweimal 72 Euro für die Vorbereitung, also insgesamt 684 Euro. Für die 8 Personen gibt es je 40 Euro, also 320 Euro. Zusammen sind dies 1004 Euro. Die angefragte Förderung durch Demokratie leben! darf diese Summe nicht überschreiten.
Aus diesen 1004 Euro werden die Raummiete, das Honorar für die Referentin, mögliche Reisekosten und Verpflegung vor Ort gezahlt.
Mein Antrag wurde bewilligt. Was nun?
Die Information über den bewilligten Antrag kommt erst per Mail und kurz darauf per Post. Der Brief enthält den Zuwendungsbescheid, der erst rechtskräftig ist, wenn die Klagefrist abgelaufen ist oder Sie den Rechtsbehelfsverzicht unterschrieben zurück gesendet/gemailt haben. Bitte lesen Sie den Zuwendungsbescheid aufmerksam durch und melden sich, wenn Sie Fragen haben!
Im Zuwendungsbescheid stehen die Höhe der bewilligten Gelder und viele wichtige Informationen zu Abweichungen im Finanzplan und Fristen für die Verwendungsnachweise.
Mit der E-Mail wird es Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit geben, v.a. zur Verwendung der Logos und darüber, ob sie Teilnehmendenlisten führen müssen oder nicht.
Wenn in Ihrem Projekt erste Zahlungen anstehen, melden sie sich unkompliziert per E-Mail und fordern das Geld an. Dieses muss nach Erhalt innerhalb von 6 Wochen ausgegeben werden. Natürlich können auch Teilbeträge angefordert werden.
Wenn Sie im Laufe des Projektes merken, dass etwas nicht so umsetzbar ist, wie es im bewilligten Antrag steht, melden Sie sich bitte bei uns! Gemeinsam können wir eine Lösung suchen und ggf. den Finanzplan anpassen. Abweichungen über 20%, die vorher nicht abgesprochen wurden, müssen zurückgefordert werden!
Mein Projekt ist fertig. Was muss alles in den Verwendungsnachweis?
Zwei Monate nach Maßnahmenende muss uns ein Verwendungsnachweis vorliegen. Dieser enthält:
- einen Sachbericht
- das Indikatorenprogramm
- eine Belegliste mit allen Quittungen, Rechnungen, Bons, die alle auf den Maßnahmenzeitraum datiert sein müssen
- Teilnehmendenlisten mit Name, Datum, Unterschrift
- Belegexemplare eventueller Zeitungsartikel, Flyer, Pressemittellungen oder Ähnliches
Die genauen Anforderungen und Vorlagen werden Ihnen ebenfalls mit der Bewilligung des Projekts zugeschickt
Weitere Informationen
Kontakt
Projekt- und Koordinierungsstelle "Demokratie leben!" in Braunschweig
Emma Schäfer
Anschrift
Schuhstraße
24
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4707359 Raum: 4.01
Fax:
0531 4707310
E-Mail-Adresse:
demokratie-leben@braunschweig.de