Der Braunschweiger Präventionsrat
Prüfen, Fördern und Vernetzen
Der Braunschweiger Präventionsrat beschäftigt sich seit 1996 mit Fragen und Projekten kommunaler Präventionsarbeit. Er sichtet und unterstützt Initiativen im Bereich Gewalt und Suchtprävention, Medienkompetenz, Integration u. v. m. Präventionsarbeit wird dabei als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen. Der Braunschweiger Präventionsrat begrüßt die Vielfalt aller präventiven Ansätze in dieser Stadt und macht sich zur Aufgabe, die unterschiedlichen Akteure miteinander zu vernetzen.
Der Braunschweiger Präventionsrat will gemeinsam mit anderen gesellschaftlichen Kräften Strategien entwickeln, um Risiken für die Bevölkerung langfristig entgegentreten zu können. Ein besonderes Augenmerk richtet er auf die Förderung neuer, innovativer (Handlungs-)Ansätze. Letztlich steht der Präventionsrat für eine sinnvoll aufeinander abgestimmte Förderpraxis von Präventionsmaßnahmen in Braunschweig.
Fördern
Der Braunschweiger Präventionsrat unterstützt externe Projektvorhaben generell nicht finanziell. Er bietet stattdessen an, eingehende Anträge anhand der Beccaria-Standards zu überprüfen, ggf. zu zertifizieren und Antragsteller an potenzielle Geldgeber wie Stiftungen weiterzuvermitteln.
Beccaria
Wichtig ist, dass die für Prävention eingesetzten Mittel zielgerichtet und effizient verwendet werden. Anhand der Beccaria-Standards, einem Instrument zur Sicherstellung einer systematischen Planung, Durchführung und Bewertung von präventiven Projekten, werden Förderanträge durch den Präventionsrat fachgerecht geprüft und ggf. zertifiziert. Das gibt dem Antragsteller und anderen Förderern Orientierungshilfe und gewährleistet Objektivität in der Bewertung.
Zertifizierungsverfahren
Wenn ein Projektträger um eine finanzielle Unterstützung wirbt, kann er Kontakt zum Braunschweiger Präventionsrat aufnehmen und einen Antrag auf Zertifizierung gemäß den Beccaria-Standards stellen. Der Antragsteller wird eingehend in die Beccaria-Standards eingewiesen, beraten und ggf. unterstützt, notwendige Korrekturen an seiner Konzeption bzw. Projektplanung vorzunehmen.
Neben Projektträgern haben auch Stiftungen und Förderer die Möglichkeit, die bei ihnen eingehenden Anträge überprüfen zu lassen und so eine weitere Entscheidungsgrundlage über die Förderung eines Projekts zu erhalten.