Plangenehmigung "Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals"
Der Abwasserverband Braunschweig hat für die Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.
Der Abwasserverband Braunschweig hat für die Umgestaltung des Aue-Oker-Kanals einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.