Plangenehmigung und Einleiterlaubnis "Baugebiet Stöckheim Süd"
Aufgrund des Antrags der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH vom 30. Mai 2017 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Umplanung der Vorfluter im Rahmen der Erschließung des Baugebietes Stöckheim Süd erteilt. Gleichzeitig wurde aufgrund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH für die Einleitung des im Baugebiet Stöckheim Süd anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer vom 15. Mai 2017 die wasserrechtliche Einleiterlaubnis erteilt.
Antrag
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für die Einleitung des im Baugebiet Stöckheim Süd anfallenden Niederschlagswassers in ein Gewässer einen Antrag gestellt. Gleichzeitig hat die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH für die kleinräumige Umgestaltung mehrerer Gewässer III. Ordnung die wasserrechtliche Plangenehmigung beantragt.