Plangenehmigung "Regenrückhaltebecken Braunstraße Süd"
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für den Bau eines naturnahen Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Braunstraße Süd“ einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.