Plangenehmigung „Erweiterung des Regenrückhaltebeckens Lammer Busch Ost“
Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für die Erweiterung des Regenrückhaltebeckens Lammer Busch Ost einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.