Planfeststellung "Wabe südlich B 1"
Der Wasserverband Mittlere Oker hat für die Renaturierung der Wabe im Bereich von etwas südlich der südlichen Stadtgrenze bis zur B 1 in Braunschweig und dem Landkreis Wolfenbüttel einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.
Planfeststellungsbeschluss
Auf Grund des Antrags des Wasserverbandes Mittlere Oker vom 19. Januar 2015 wurde der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss zur naturnahen Umgestaltung der Wabe von der südlichen Stadtgrenze (einschließlich eines sich anschließenden kleinen Bereichs auf dem Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel) bis zur B 1 mit Auflagen und Hinweisen erteilt.