Wohnraumförderung der Stadt

Das kommunale Wohnraumförderprogramm bietet als Ergänzung zur Landesförderung zusätzliche finanzielle Anreize, Wohnraum mit Belegungsbindungen zu schaffen. Antragsberechtigt sind Investoren und Eigentümer von Mietwohnraum in der Stadt Braunschweig. Gefördert wird der Neubau oder der Aus- und Umbau von Mietwohnungen, nicht aber selbst genutztes Wohneigentum. Für die geförderten Mietwohnungen sind nach Vorgaben der Landesförderung Belegungs- und Mietpreisbindungen einzurichten. Die Fördervoraussetzungen und Förderhöhen sind in einer gesonderten Richtlinie geregelt, die auf dieser Seite (s. unten) heruntergeladen werden kann. Voraussetzung für die Gewährung einer städtischen Zuwendung ist die Bewilligung von Landesmitteln nach den Förderbestimmungen des Landes, denn Wohnbauförderung ist Ländersache. Landesmittel sind insoweit vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Förderhöhen sind abhängig von den Wohnungsgrößen und bestimmten Einkommensgrenzen, die die jeweiligen Mietinteressenten einzuhalten haben. Der städtische Zuschuss kann bis zu max. 310 €/m² betragen.

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38100 Braunschweig

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