Soziale Wohnraumsicherung

Unter sozialer Wohnraumsicherung versteht man die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere für Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht angemessen mit Wohnungen am freien Wohnungsmarkt versorgen können.

In Braunschweig fallen in den nächsten Jahren, aufgrund auslaufender Förderungen, Wohnungen aus der Belegungs- und Mietpreisbindung und stehen somit dem Wohnungsmarkt als preiswerter Wohnraum nicht mehr zur Verfügung.

Mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Einräumung von Belegungs- und Mietpreisbindungen an Mietwohnungen und für die Modernisierung dieser Wohnungen hat die Stadt Braunschweig ein weiteres Instrument geschaffen, sozialen Wohnraum zu sichern bzw. neu zu schaffen.

Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen an Wohnungseigentümer:innen bzw. Verfügungsberechtigten für die Einräumung von Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:

  • Es handelt sich um Wohnungen, die keiner Belegungs- und Mietpreisbindung unterliegen
  • Die Wohnungen werden neu vermietet
  • Bestandsmieter:innen müssen einen Wohnberechtigungsschein vorlegen
  • Die Wohnungen liegen innerhalb des gesamten Stadtgebietes Braunschweig

Die geförderte Wohnung darf nur an berechtigte Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden (Belegungsbindung). Die Miete orientiert sich an den Förderbestimmungen des Landes Niedersachsen und darf die vom Land festgelegte anfängliche Miethöhe nicht überschreiten (Mietpreisbindung). Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Richtlinie beträgt die Nettokaltmiete 6,10€/m² Wohnfläche im Monat.

Die Belegungs- und Mietpreisbindungen werden für die Dauer von 10 Jahren eingegangen.

Der Zuschuss beträgt einmalig 1 €/m² Wohnfläche je Monat im Bindungszeitraum (Basiszahlung). Darüber hinaus wird für das erste bis fünfte Jahr des Bindungszeitraumes eine Zuschusserhöhung von 5 € /m² Wohnfläche je Bindungsjahr (Bonus 1) und für das sechste bis zehnte Jahr des Bindungszeitraumes eine Zuschusserhöhung von 10 €/m² Wohnfläche je Bindungsjahr (Bonus 2) gezahlt.

Für die Modernisierung einer Wohnung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Einräumung von Belegungs- und Mietpreisbindungen wird für nachgewiesene berücksichtigungsfähige Modernisierungskosten ein Zuschuss zwischen 1.500 € und max. 5000 € gezahlt. Weitere Angaben können Sie der Richtlinie entnehmen, die auf dieser Seite (HIER)PDF-Datei79,41 kB heruntergeladen werden kann. Ist Ihr Interesse geweckt? Vereinbaren Sie sehr gern einen Termin.

Falls Sie einen Zuschuss beantragen möchten, können Sie den folgenden Antragsvordruck online ausfüllen und direkt übersenden:

Die Förderanträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des jeweiligen Jahres einzureichen.

Eine Entscheidung wird auf Grundlage der Richtlinie in der Reihenfolge der vollständig eingereichten und prüffähigen Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel getroffen. Anträge nach dem genannten Stichtag können nur berücksichtigt werden, wenn noch Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Das Land Niedersachsen hat mit Wirkung zum 01.07.2019 das Wohnraumförderprogramm 2019 sowie die neuen Wohnraumförderbestimmungen (WFB) in Kraft gesetzt. Mit diesen neuen Regelungen fördert das Land Niedersachsen neben der oben genannten kommunalen Förderung der Stadt Braunschweig den Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen an Mietwohnungen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung entsprechen in großen Teilen den Bestimmungen der Förderung der Stadt Braunschweig.

Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Höhe der Zuwendung.

Die Höhe der Zuwendung beträgt

•           2 € / m² je Monat bei einem fünfjährigen Bindungszeitraum

•           2,50 € / m² je Monat bei einem zehnjährigen Bindungszeitraum

Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie unter folgenden Link:

Die Beratung, Betreuung und das Antragsverfahren für den Erwerb von Belegungs- und Mietpreisbindungen über die Landesförderung erfolgt wie bei der o.a. Kommunalen Förderung beim Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Braunschweig.

Fachbereich Soziales und Gesundheit

Kerstin Weichelt

Anschrift

Naumburgstraße 25
38124 Braunschweig

Kontakt

Weitere Informationen

Tel: 0531/470-5024 Mobil: 0162 249 82 74

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