Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Wird die Stadt Braunschweig Mieter der Wohnung?

Nein, Mietpartei soll die durch die ZSW vermittelte Kundschaft selbst sein. Zwischen der Stadt Braunschweig und der/dem Verfügungsberechtigten wird jedoch ein zusätzlicher Rahmenvertrag geschlossen.

Erhält man pro angebotener Wohnung einen Anerkennungsbetrag?

Ja, die Anerkennungsbeträge werden pro Wohnung ausgezahlt.

Wonach richtet sich der Anerkennungsbetrag?

Die Höhe des Anerkennungsbetrages variiert zwischen den Angeboten und richtet sich nach der vereinbarten Laufzeit des Besetzungsrechtes.

Wann und wie wird der Anerkennungsbetrag ausgezahlt?

Der Anerkennungsbetrag wird in der vereinbarten Höhe einmalig nach Vertragsbeginn (unverzüglich) auf ein vereinbartes Konto überwiesen.

Wer haftet für Schäden?

Während der Probewohnphase haftet die Stadt für alle von der probewohnenden Person verursachten Schäden an der Mietsache. Nach Abschluss eines Mietvertrages gelten die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Kann ich eine Kaution verlangen?

Ja, es kann eine Kaution von bis zu drei Kaltmieten vereinbart werden. Im Modell „Probewohnen“ kann die Kaution allerdings erst nach Mietvertragsabschluss (nach der Probewohnphase) verlangt werden.

Wie viel Miete darf ich verlangen?

Die Höhe der Mietkosten richten sich nach den durch die Leistungsträger vorgegebenen Kosten der Unterkunft.

Nähere Informationen finden Sie hier:

http://jobcenter.braunschweig.de/leistungen/unterkunft_und_Heizung.html

Muss die Wohnung einen bestimmten Standard erfüllen?

Ja, die Wohnung muss folgende Standards erfüllen:

 


  • Die Wohnung liegt im Gebiet der Stadt Braunschweig, ist für die Nutzung als Mietwohnraum zulässig und bereits frei oder in absehbarer Zeit freiwerdend.

  • Die Wohnung erfüllt die geltenden Kriterien für die Anerkennung der Angemessenheit von Wohnungen im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches.

  • Es handelt sich um eine abgeschlossene Wohnung mit separatem Wohnungseingang, die zur Nutzung durch einen einzelnen Haushalt geeignet ist.

  • Ein Bad mit Toilette und Dusche/Wanne liegt innerhalb der Wohnung.

  • Die Wohnung ist beheizbar mit einer Zentral-/Etagenheizung (keine Ofenheizung).

  • Die Fenster haben eine Isolierverglasung.

  • Wohnung und Einbauten befinden sich in einem angemessenen Sanierungszustand.

Wer entscheidet, wer in die Wohnung einzieht?

Die Auswahl der Mietperson (Besetzungsrecht) für die Wohnung wird durch einen Rahmenvertrag an die Stadt Braunschweig abgetreten, d. h. die ZSW benennt eine/n Mieter/in. Das erfolgt grundsätzlich in Abstimmung mit Ihnen.

Kann ich in meinem Mehrfamilienhaus mehr als eine Wohnung zur Verfügung stellen?

Ab einer Größe von zehn Wohneinheiten in einem Haus kann für mehr als eine Wohnung ein Rahmenvertrag mit der ZSW geschlossen werden.

Welche Möglichkeiten habe ich den Rahmenvertrag mit der Stadt Braunschweig zu kündigen?

Beide Vertragsparteien können den Rahmenvertrag aus wichtigem Grund beenden. Durch eine vorzeitige Beendigung kann es jedoch zu einer Rückforderung des bereits geleisteten Anerkennungsbetrages kommen. Die Höhe des Rückforderungsbetrages ist von der Restlaufzeit abhängig.

Was passiert, wenn ich mit der vermittelten Person gar nicht zu Recht komme?

Sollten Probleme entstehen (während der Probewohnphase oder nach Mietvertragsabschluss), ist es wichtig schnellst möglich Kontakt zur ZSW aufzunehmen. Die ZSW wird durch sozialarbeiterische Unterstützung dabei helfen, die Probleme zu beseitigen.

 

Im Modell „Probewohnen“ können während der Probewohnphase zusätzlich ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die/den vermittelte/n Kunden/in im Notfall aus der Wohnung zunehmen.

Was passiert, wenn die vermittelte Person den Hausfrieden stört?

Es ist wichtig schnellst möglich Kontakt zur ZSW aufzunehmen. Die Sozialarbeiter/innen werden Verbindung zu dem/der Kunden/in aufnehmen, um das Problem zu beseitigen. Sollte es notwendig sein, wird ebenfalls Kontakt zur Hausgemeinschaft gesucht.

 

Im Modell „Probewohnen“ können während der Probewohnphase zusätzlich ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden, um die/den vermittelte/n Kunden/in im Notfall aus der Wohnung zunehmen.

Was passiert, wenn ich keine Miete erhalte?

Bei ausbleibender Mietzahlung ist die ZSW sofort in Kenntnis zu setzen. Die Mitarbeiter/innen werden sofort mit der Ursachenforschung beginnen und entsprechende Schritte einleiten, um den Rückstand auszugleichen.

 

Im Modell „Probewohnen“ wird nach Mietvertragsabschluss zusätzlich eine schriftliche Mietgarantie durch die Stadt Braunschweig gegenüber dem dem/der Verfügungsberechtigen erteilt.

Wohin schicke ich die Nebenkostenabrechnung?

Die Nebenkostenabrechnung wird wie im „normalen“ Mietverhältnis an die Mietparteien gesendet.

 

Im Modell „Probewohnen“ ist eine Kopie der Nebenkostenabrechnung an die Stadt Braunschweig zu senden.

Erläuterungen und Hinweise