Arbeitsaufenthalte

Eine Erwerbstätigkeit im Sinne des Aufenthaltsgesetzes ist jede selbstständige Tätigkeit oder unselbstständige Arbeit (Beschäftigung).

Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz sind, benötigen grundsätzlich eine gesonderte Zulassung zur Beschäftigung. Dies gilt nicht, wenn sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der ihnen eine Erwerbstätigkeit gestattet.

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