Aktuelle Informationen

Die Bezahlung mit einer Debitkarte ist nicht möglich.


Unter den unten aufgeführten Links erhalten Sie aktuelle Informationen über:

Häufige Themen im Zusammenhang mit Ihrem Aufenthalt:

Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:

Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

Selbstbedienungsterminal - Speed Capture Station

Das Selbstbedienungsterminal ermöglicht die Erfassung von biometrischen Daten (Foto, Fingerabdruck, Unterschrift), die für die Ausstellung von Personalausweisen oder Reisepässen und für die Ausstellung von Aufenthaltstiteln oder Reiseausweisen im Bereich der Ausländerbehörde benötigt werden.

Die entsprechenden Daten werden überprüft und bis zum Abruf gespeichert. Für ein Höchstmaß an Datensicherheit werden alle Daten verschlüsselt gespeichert und übertragen. Alle Prozessabläufe entsprechen den einschlägigen Vorgaben, insbesondere der Technischen Richtlinie "Biometrie in hoheitlichen Anwendungen" des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

Dieses Terminal bietet eine einfache und mehrsprachige Menüführung und trägt zur Verbesserung des Serviceangebotes der Abteilung Bürgerangelegenheiten bei.

Das Entgelt pro Transaktion beträgt 7,00 EURO. Die Bezahlung erfolgt jeweils bei der Mitarbeiterin bzw. dem Mitarbeiter der Abteilung Bürgerangelegenheiten, die bzw. der Ihren Antrag bearbeitet.

Das Gerät ist für Kinder unter 6 Jahren ungeeignet. Wir empfehlen den Besuch eines Fachgeschäfts.

Einbürgerung:

Informationen zur Einbürgerung sowie den Antrag der Stadt Braunschweig finden Sie hier:
Informationen Einbürgerung (Öffnet in einem neuen Tab)

Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind nicht möglich.

Erläuterungen und Hinweise