Die Gleichstellungsbeauftragte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 3 (2)
Das Gleichstellungsreferat der Stadt Braunschweig hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern in unserer Gesellschaft zu fördern und die Verwirklichung des Art. 3 (2) des Grundgesetzes voranzutreiben.
Gleichstellungsbeauftragte werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingesetzt. Ihre Aufgaben und die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit sind gesetzlich verankert.
Den Einsatz der Gleichstellungsbeauftragten regelt § 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Hier finden Sie die aktuelle Fassung NKomVG, des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) und weitere Links zu den Seiten des Landes Niedersachsen mit Informationen zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz und zur politischen Gleichstellungsarbeit in Kommunen.