Schöffinnen und Schöffen
Ihre Erfahrung ist gefragt
Schöffinnen und Schöffen am Amts- bzw. Landgericht verhandeln und entscheiden dort gleichberechtigt mit Berufsrichtern in Strafverfahren.
In diesem Ehrenamt sind vor allem Ihre Lebenserfahrung und Ihre Menschenkenntnis gefragt und nicht juristisches Fachwissen. Der rechtliche Rahmen wird Ihnen von den Berufsrichtern bei Bedarf erklärt. Gemeinsam fällen Sie das Urteil und setzen, wenn nötig, die Strafe fest.
Wer kann Schöffin oder Schöffe werden?
Das Gesetz macht Vorgaben z.B. zur Staatsangehörigkeit, dem Alter und dem Wohnsitz. Außerdem sind einige Berufsgruppen ausgeschlossen.
Darüber hinaus sollten Schöffinnen und Schöffen gewisse Fähigkeiten besitzen, um der hohen Verantwortung dieses Amtes gerecht zu werden.
Näheres dazu finden Sie unter "Voraussetzungen" im Seitenmenü.
Wie werden Schöffinnen und Schöffen gewählt?
Ein Ausschuss am Amtsgericht wählt alle fünf Jahre die Schöffinnen und Schöffen aus einer Vorschlagsliste. Die nächste Wahl findet voraussichtlich im Herbst 2028 statt.
Für den Erwachsenenbereich läuft die Vorbereitung der Vorschlagsliste über das Wahlamt. Der Rat der Stadt beschließt diese dann voraussichtlich im Frühjahr 2028.
Die Vorschlagsliste für die Wahl zur Jugendschöffin oder zum Jugendschöffen wird vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie vorbereitet und vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Für Informationen dazu klicken Sie auf den entsprechenden Punkt im Seitenmenü.
So erreichen Sie uns:
Wahlamt
Anschrift
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3
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Braunschweig
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 9:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung
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