Bundestagswahlen

Die Bundestagswahl wird auf den 23. Februar 2025 vorgezogen. Dadurch ändern sich natürlich auch andere Fristen und Termine. 

Der Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Die Amtszeit der Abgeordneten beträgt vier Jahre. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Abgeordneten entscheiden auch über den Bundeshaushalt oder über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Außerdem wählen die Bundestagsabgeordneten die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl ist, wer am Wahltag

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, z.B. durch ein Gerichtsurteil

Um an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Wahlberechtigte mit Wohnsitz in Deutschland werden automatisch eingetragen. Deutsche mit Wohnsitz ausschließlich im Ausland (sog. Auslandsdeutsche) müssen die Eintragung beantragen.

Informationen zu personalisierter Wahlwerbung der Parteien zur Bundestagswahl 2025

Gehören Sie auch zu der Bevölkerungsgruppe, die schon mal einen persönlich adressierten Wahlwerbebrief einer der antretenden Parteien erhalten hat? Haben Sie sich in diesem Zusammenhang auch die Frage gestellt, wie die Parteien an Ihre Adresse kommen? 

Informationen hierzu und dem damit verbundenen Datenschutz und das Widerspruchsrecht gibt/erteilt der Niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz in seiner Pressemitteilung 02/2025, die sie hier (Öffnet in einem neuen Tab) aufrufen können.

Erläuterungen und Hinweise