Abstimmungen - Direkte Demokratie in Niedersachsen
Direkte Bürger- und Einwohnerbeteiligungen gibt es derzeit auf städtischer und auf niedersächsischer Ebene. Mit dem Gesetz zur Reform des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts sind im Jahre 1996 für Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen insbesondere das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid (Initiative durch die Bürgerinnen und Bürger) sowie die Bürgerbefragung geschaffen worden. Mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt der Bürgerbefragung eine Einwohnerbefragung eingeführt.
Auf Landesebene eröffnen die Artikel 47 bis 50 der niedersächsischen Verfassung eine unmittelbare Beteiligung an demokratischen Vorgängen. Durch die Abstimmungsinstrumente Volksinitiative und Volksbegehren muss sich der Niedersächsische Landtag mit gewissen Sachthemen beschäftigen oder über Gesetzentwürfe beschließen.
Mit einem Volksentscheid können die Staatsbürgerinnen und Staatsbürger über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen entscheiden.
Auf diesen Seiten erhalten Sie erste Informationen zur "direkten Demokratie" in Niedersachsen auf kommunaler Ebene in Form von Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerbefragung, sowie auf Landesebene in Form von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Für weitergehende Informationen nutzen Sie bitte die Weiterleitung auf die Seiten der Niedersächsischen Landeswahlleitung und des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport.
Seit dem Jahr 2012 gibt es außerdem eine Europäische Bürgerinitiative (EBI). Damit haben die Menschen in Europa die Möglichkeit, die EU-Kommission zu bitten, in ihrem Sinne aktiv zu werden. Für eine Europäische Bürgerinitiative sind insgesamt eine Million Unterschriften zu sammeln.