Das Schöffenamt
Ursprung und Bedeutung
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". So sagt es unser Grundgesetz. Und die Niedersächsische Verfassung legt fest, dass bestimmte Gerichte neben den Berufsrichterinnen und -richtern, "mit ehrenamtlichen Richterinnen oder Richtern besetzt" werden.
Sie sehen, das Schöffenamt gehört zu den obersten Prinzipien unserer modernen Demokratie. Doch juristische Laienrichterinnen und -richter gibt es schon viel länger. Schon immer sollten sie ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteil, ihren Gemeinsinn in die Entscheidungen der Gerichte einbringen.
Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, also einer der drei grundlegenden Staatsgewalten. Sie wirken mit, wenn es darum geht, Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verurteilen, oder eben von einer Schuld freizusprechen. Durch sie geht diese Staatsgewalt "vom Volke aus".