Kindergeld - Kinderzuschlag
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Zuständig für Anträge und Widersprüche ist immer die Familienkasse der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Sie wohnen.
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen durch die zusätzlichen Kinderzuschlag zielgenau unterstützt werden. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder.
Familienkasse-Niedersachsen-Bremenarbeitsagenturde
0800 4 5555‑30 (Fragen zu Kindergeld und Kinderzuschlag)*
0800 4 5555‑33 (Auszahlungstermine)*
• Besucheradressen für Braunschweig:
⇒ Magdeburger Tor 18, 38350 Helmstedt
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr
Mi: 08:00 – 12:00 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Fr: Geschlossen
oder
⇒ Am Marienfriedhof 3, 31134 Hildesheim
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 – 12:30 Uhr
Di: 08:00 – 12:30 Uhr
Mi: Geschlossen
Do: 08:00 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Fr: 08:00 – 12:30 Uhr
Stand: Oktober 2024
Die aktuellen Angaben finden Sie auf der verlinkten Internetseite unten unter: Ihre Familienkasse vor Ort - Dienststelle finden
Link-Tipps - Weiterführendes im Netz
-
Hier finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag und auch ein Verzeichnis der zuständigen Familienkassen.
-
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt auf seinen Seiten Informationen zum Kinderzuschlag und zum Bildungs- und Teilhabepaket zur Verfügung.
-
Hier erhalten Sie Informationen zu steuerlichen Gesichtspunkten bezüglich Kindergeld und Kinderzuschlag.