Unterhaltsvorschuss, Kindesunterhalt und Beistandschaft

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Für Ein-Eltern-Familien wie auch für Eltern, die sich trennen, ergeben sich viele Fragen rund um den Kindesunterhalt. Leider gibt es immer noch Unterhaltspflichtige, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen. Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt für ihre Kinder bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten (auch bei ungeklärter Vaterschaft). Ein gerichtliches Unterhaltsurteil ist nicht nötig. Die aktuellen Regelungen finden Sie auf der Internetseite und in einer Publikation des Bundesministeriums - Link am Ende der Seite.

Deutsches Rotes Kreuz - BETA

BETA Beratungsstelle für Eltern in Trennungssituationen und Alleinerziehende

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Neustadtring 30 A
38114 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 2203141
Fax: 0531 2203134

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Frauenberatungsstelle

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Steinweg 4
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