Mutterschutz - Mutterschaftsgeld
Für den Zeitraum der Schwangerschaft stehen Frauen arbeitsrechtlich in einer besonderen Situation, dazu gehören bestimmte Schutzbestimmungen, die Phase des Mutterschutzes und das Anrecht auf Mutterschaftsgeld während dieser Schutzzeit. Bei Konflikten am Arbeitsplatz in Bezug auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutz ist die Kontaktaufnahme zur Personalvertretung oder zur zuständigen Gleichstellungsbeauftragten empfehlenswert. Zuständig für alle Fragen rund um den Mutterschutz ist das Gewerbeaufsichtsamt. Für die Auszahlung des Mutterschaftsgeldes sind die jeweiligen Krankenkassen zuständig.
-
Über diesen Link gelangen Sie zur Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf der Sie die Broschüre "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" online finden.
-
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist in bestimmten Fällen bundesweit für die Zahlung von Mutterschaftsgeld zuständig.
Anspruchsberechtigt sind Frauen, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, sondern privat krankenversichert oder familienversichert (z. B. über den Ehemann) sind. Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis (z. B. ein Minijob) bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie Mutterschaftsgeld bekommen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesversicherungsamtes. -
Ziel der Staatlichen Gewerbeaufsicht in Niedersachsen
ist es den Menschen und die Umwelt zu schützen. Sie
überprüfen als Aufsichts-, Genehmigungs- und Zulassungsbehörde die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Arbeits-, Umwelt– und Verbraucherschutz. Bei Fragen oder Problemen zum Thema Mutterschutz, können Sie sich auch hier gerne beraten lassen.
-
Die Bundestiftung Mutter und Kind ist gegründet worden, um schwangeren Frauen in finanzieller Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Informationsfaltblätter "Hilfe und Unterstützung in der Schwangerschaft" finden Sie auf den Seiten der Bundesstiftung in zwölf verschiedenen Sprachen.
-
Ausführliche Informationen zum Mutterschutz und zum Mutterschaftsgeld hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Familienportals ins Netz gestellt.