Sozialpsychiatrischer Verbund Braunschweig

Geschäftsführung

Sozialpsychiatrischer Dienst im Gesundheitsamt

Kontakt

Tel.: 0531 4707278
Fax: 0531 4707288

Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Verbundes

Der Sozialpsychiatrische Verbund der Stadt Braunschweig wurde am 15. Oktober 1997 gemäß dem gesetzlichen Auftrag in der Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) von 1997 gegründet. Davor hatte in Braunschweig eine Sozialpsychiatrische Arbeitsgemeinschaft bereits ähnliche Aufgaben übernommen. 

Der Sozialpsychiatrische Verbund übernimmt unter Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Aufgabe, die Zusammenarbeit der Anbieter, Nutzer und Kostenträger in der psychiatrischen Versorgung der Stadt Braunschweig zu koordinieren, mit dem Ziel diese Versorgung zu optimieren. 

Der Sozialpsychiatrische Verbund soll eine bedarfsgerechte Versorgung von psychisch kranken Menschen und Sucht- und Abhängigkeitserkrankten sicherstellen.

Der Verbund besteht aus an der sozialpsychiatrischen Versorgung beteiligten Institutionen, den Kostenträgern und Vertreter*innen von Angehörigen und Psychiatrieerfahrenen. Die Beteiligten haben sich zu einer freiwilligen Zusammenarbeit verpflichtet. Ziel ist es, die einzelnen Versorgungsbausteine so miteinander zu vernetzen, dass die Betroffenen ein ihren Bedürfnissen entsprechendes wohnortnahes Unterstützungsangebot erhalten.

Durch ein kooperierendes Verbundsystem sollen die vorhandenen Ressourcen besser genutzt werden. Durch eine gemeinsame gemeindenahe, sozialpsychiatrische Planung sollen Fehl-, Unter-und Überangebote festgestellt werden und entsprechend in eine bedarfsgerechte Versorgung gelenkt werden. 

Der Sozialpsychiatrische Dienst erstellt im Benehmen mit dem Verbund den Sozialpsychiatrischen Plan. Dort werden im Ist-Plan die vorhandenen Angebote beschrieben, im Soll-Plan wird die aktuelle psychiatrische Planung dargestellt. 

Die Organe des Sozialpsychiatrischen Verbundes sind:

  • Die Geschäftsführung, der Sozialpsychiatrische Dienst
  • Das Plenum besteht aus allen beigetretenen Mitgliedern des Sozialpsychiatrischen Verbundes
  • Der Kommunale Fachbeirat besteht aus berufenen Personen und Vertretern von Institutionen sowie den gewählten Sprechern*innen der Fachgruppen des Verbundes
  • Die Fachgruppen und Arbeitskreise des Verbundes, in denen Mitglieder des Verbundes und interessierte Nichtmitglieder zu bestimmten Themen arbeiten. Zurzeit gibt es folgende Fachgruppen: Kinder- und Jugendpsychiatrie, Arbeit und Tagestruktur, Wohnen Beratung und Betreuung, Chronisch Mehrfachabhängige (CMA), Sucht in Betrieben und Gerontopsychiatrie, Angehörige, Psychiatrieerfahrene und das Netzwerk Depression.

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