Reisen mit Betäubungsmitteln

Patientinnen und Patienten dürfen ärztlich verschriebene Betäubungsmittel in der für die Dauer der Reise angemessenen Menge als Reisebedarf aus- oder einführen. Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird. Diese Bescheinigung wird im Gesundheitsamt Braunschweig nach vorheriger Terminabsprache über Frau Wrede ausgestellt.

Umfassendere Informationen finden Sie in der Bürger-Info.

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Frau Wrede

Raum 1.07

Anschrift

Hamburger Str. 226
38114 Braunschweig

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Montag - Donnerstag 9:00 bis 14:30 Uhr

Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr

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