Gesundheitsschutz
Umwelthygiene, Infektionshygiene und Gesundheitsschutz
Informationen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19)
Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetz
Aufgaben des Gesundheitsschutzes
Aufgabe des Gesundheitsamtes im Bereich Infektionsschutz ist die Verringerung des Auftretens von Infektionskrankheiten. Diese Tätigkeit ist im Aufgabenspektrum des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fest verankert und erfolgt entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Infektionskrankheiten
Sie zeigt ihre Bedeutung insbesondere im Umgang mit resistenten Erregern, z.B. MRSA (Öffnet in einem neuen Tab) oder EHEC (Öffnet in einem neuen Tab), bei Bedrohungen durch neue Infektionskrankheiten wie SARS, Neue Influenza oder bei der Rückkehr alter Erkrankungen, z.B. Tuberkulose.
Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
Im Bereich des Gesundheitsschutzes rücken Anforderungen an die Hygiene durch gesetzliche Vorgaben in den verschiedenen Einrichtungen, z.B. Krankenhäusern, Altenheimen, Arztpraxen, Gemeinschaftseinrichtungen, in Schwimmbädern etc. in den Vordergrund.
Aufgaben der Umwelthygiene
Allgemeines Ziel der Umwelthygiene ist die Verringerung der gesundheitlichen Belastungen der Bevölkerung durch die Umwelt. Dieser umweltbezogene Gesundheitsschutz erfordert in vielfältiger Hinsicht die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit entsprechenden Sachverstandes im Öffentlichen Gesundheitswesen. Es ist dessen Aufgabe, die Risikofaktoren für die menschliche Gesundheit zu erkennen (z.B. bei Kontrollen, Ortsbesichtigungen, Probeentnahmen), sie zu bewerten, ihnen vorzubeugen und Maßnahmen gegen schädliche Einflüsse zu veranlassen oder zu ergreifen.
Aufgaben der Infektionshygiene
Aufgaben der Infektionshygiene sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Übertragbaren Krankheiten (z.B. Salmonellen (Öffnet in einem neuen Tab), Hepatitis, Meningitis (Öffnet in einem neuen Tab) etc.) mit Hilfe von vorbeugenden und zielgerichteten Maßnahmen, insbesondere auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. In diesem Gesetz sind umfassende Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen festgelegt.
Eine weitere Aufgabe der Infektionshygiene ist der Schutz von Personal und Patienten im Krankenhaus und von Personal und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen. Zur Verminderung der Krankenhausinfektionen erfolgen regelmäßige Beratungen und Besichtigungen der Krankenhäuser durch amtsärztliche Kontrollen.
Darüber hinaus erfolgen regelmäßige Begehungen in eigener Zuständigkeit (nach IfSG) sowie im Auftrag der Heimaufsicht aller Alten- und Pflegeheime in Braunschweig. Das Augenmerk richtet sich dabei auf die Hygiene sowie die pflegerisch-medizinische Versorgung. Hierbei steht die Beratung im Vordergrund. Das Gesundheitsamt dient auch als kompetenter Ansprechpartner zu aktuellen Fragestellungen z.B. beim Ausbruch von Massenerkrankungen durch Noroviren (Öffnet in einem neuen Tab), dem Auftreten von Krätze (Öffnet in einem neuen Tab) oder beim Umgang mit MRSA-positiven Bewohnern (Öffnet in einem neuen Tab).
Zusammenarbeit mit anderen Stellen
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist das Gesundheitsamt auch auf eine Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen, Stellen oder Institutionen angewiesen (z.B. Bauordnungsamt, Stelle für Umweltschutz, Umweltplanung, Lebensmittelüberwachung, Gewerbeaufsichtsamt, Niedersächsisches Landesgesundheitsamt etc.).
Weitere Aufgaben
- Infektionsschutz und -prävention sowie Ermittlungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten;
- Wasser-, Abwasser-, Nichttrinkwasser- und Trinkwasserhygiene;
- Beurteilung von Bauleitplänen und genehmigungspflichtigen Maßnahmen in Wasserschutzgebieten;
- Überwachung der Hygiene in Einrichtungen des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen;
- Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei Abwasser-, Reinigungs- und Kläranlagen bis zur Einleitung des geklärten Wassers in den Vorfluter;
- Überwachung der hygienischen Verhältnisse bei der Abfallentsorgung;
- Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen in öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen, insbesondere in
- Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Einrichtungen zur Betreuung und Pflege älterer Menschen und Menschen mit Behinderung sowie vergleichbaren Betreuungs-oder Versorgungseinrichtungen,
- Obdachlosenunterkünften, Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Flüchtlinge und sonstigen Massenunterkünften,
- Justizvollzugsanstalten,
- Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 des Infektionsschutzgesetzes Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, die nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager.
- anderen Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen des Erholungswesens sowie
- Einrichtungen des Sportwesens einschließlich gewerblicher Sportstudios und Fitnesscenter sowie in Piercing- und Tattoostudios, Kosmetikstudios und Fußpflegeinstituten;
- Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Planungs- und Genehmigungsverfahren, soweit gesundheitliche Belange der Bevölkerung berührt werden;
- Ermittlungen und Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Umwelteinflüsse;
- Hygiene des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens;
- Mitwirkung bei der Überwachung des Inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln und von Gefahrstoffen außerhalb der Apotheken;
- Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens;
- Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen;
- Überwachung der hygienischen Verhältnisse und der Durchführung angeordneter Maßnahmen auf Kinderspielplätzen.
- Beratung zu Themen der Wohnungshygiene (Schimmelpilz, Umweltschadstoffe etc.)
- Kommunalhygiene
- Umwelthygiene
- Aktuelle Fragestellungen zum Bioterrorismus (Öffnet in einem neuen Tab)
Informationen und Meldeformulare
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gemäß §§ 6, 8, 9 Infektionsschutzgesetz
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Meldepflichtige Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG
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Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG
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Zoonotische / aviäre Influenza gemäß §6 Abs.1 IfSG
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Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime
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Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie Heime Obdachlosenunterkünfte, Justizvollzugsanstalten Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
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Hygiene-Verordnung
Kontakt
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Gesundheitsschutz
Anschrift
Hamburger Straße
226
38114
Braunschweig
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Sachgebietsleitung
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Gesundheitsingenieure
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helge.schultz@braunschweig.de
Medizinische Fachangestellte
Martina Neumann
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0531 4707231
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Hygienekontrolleure
Özcan Akpinar
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0531 4707227
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Daniel Krausewitz
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0531 4707158
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Desinfektoren
Stefan Melms
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Tel.:
0531 4707006
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stefan.melms@braunschweig.de
Marcus Riesebeck
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0531 4707174
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marcus.riesebeck@braunschweig.de