Naturschutzgebiet Riddagshausen

Historische Entwicklung und heutige Situation des Naturschutzgebietes Riddagshausen

Luftbild des NSG in Richtung Nord-Osten

Mönche des Klosters Riddagshausen schufen vor ca. 900 Jahren in einem ausgedehnten Sumpfgebiet zwischen Gliesmarode und Weddel eine Kulturlandschaft mit Fischteichen, Feldern und Wiesen.

Hieraus entwickelte sich eine naturnahe Teich-, Wiesen- und Waldlandschaft mit reich strukturierten Lebensräumen sowie vielfältigen Pflanzen- und Tierlebensgemeinschaften.

Die Bedeutung des Niederungsgebietes östlich der Ortschaft Riddagshausen für den Naturschutz führte schon 1936 zur Ausweisung als Naturschutzgebiet (NSG). Die aktuelle Naturschutzverordnung datiert vom 18.12.2002 und umschließt eine Fläche von ca. 526 ha (siehe Karte). Damals wie heute ist ein Schwerpunkt der Schutz der hier lebenden Vögel (Brutvögel wie Rast- und Gastvögel). Das Gebiet wurde daher 2002 vom Land Niedersachsen auch als Europäisches Vogelschutzgebiet gemeldet.

Ein wichtiges Naturschutzziel ist der Erhalt der ausgedehnten und strukturreichen Röhrichtflächen im Gebiet; hier leben allein 4 der insgesamt 6 wertbestimmenden Vogelarten: Rohrdommel, Tüpfelsumpfhuhn, Wasserralle und Rohrschwirl.

Wertbestimmend sind außerdem die Löffelente und der Mittelspecht.

Die Löffelente ist auf den Erhalt von Flachwasserlebensräumen mit hohem Nahrungsangebot (die Teiche) angewiesen; der Mittelspecht benötigt alte Laubwälder mit vielen grobborkigen Bäumen (die ‚Buchhorst’).

Übersichtsplan des NSG Riddagshausen

Zu den wertvollen Bausteinen gehören weiter die großen (Feucht-)Grünlandflächen mit ihrem besonderen Arteninventar. Große Anstrengungen von Land und Stadt Braunschweig haben erreicht, dass frühere, umfangreiche Umbrüche mit folgender Ackernutzung wieder rückgängig gemacht werden konnten.

Neben den wertvollen Vögeln leben im Gebiet z.B. seltene Amphibien (wie Kammmolch, Knoblauchkröte und Moorfrosch) sowie eine seltene Fischart, der Schlammpeitzger, der auf stehende und langsam fließende Gewässer mit schlammigem Grund angewiesen ist.

Aufgrund dieser Ausstattung mit wertvollen Lebensräumen für Tiere und Pflanzen ist das NSG seit 2005 auch als sogenanntes FFH-Gebiet (Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU) gemeldet und somit wichtiger Baustein des europaweiten Schutzgebietssystems.

Der besondere Reiz dieser naturnahen Kulturlandschaft und die Besonderheit der stadtnahen Lage ließ in der Vergangenheit eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsansprüche an das Gebiet entstehen und führt zu spezifischen Problemen (starker Erholungs- und Siedlungsdruck). Im Rahmen eines notwendigen Interessenausgleiches soll das Gebiet auch künftig in seiner Bedeutung für den Naturschutz und für die Naherholung durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert und entwickelt werden.

Herbststimmung auf dem G. Schriddeweg© Foto: Gisela Rothe, Städtischer Bilddienst

Ein so wertvolles, für ganz Europa wichtiges Gebiet erfordert von allen Besuchern Rücksichtnahme sowie die Einhaltung von Verhaltensregeln. Dies dient dem Schutz der hier lebenden, empfindlichen Tier- und Pflanzenarten und dem langfristigen Erhalt des Gebietes.

Die Verordnung für das NSG schreibt dazu vor (Auszüge):

  • Im Naturschutzgebiet (NSG) darf nichts passieren, was das Gebiet oder Teile davon zerstört, beschädigt oder verändert (ausgenommen sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Naturschutzbehörde).
  • Die Wege dürfen im Naturschutzgebiet nicht verlassen werden.
  • Hunde müssen im NSG ganzjährig an der Leine geführt werden.
  • Das Füttern von Wasservögeln jeder Art ist nur am Kreuzteich erlaubt.
  • Das Betreten der zugefrorenen Teichflächen im Winter ist nur auf dem Kreuzteich gestattet.
  • Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm gestört werden.
  • Es darf nur auf hierfür vorgesehenen Reitwegen geritten werden.
  • Modellflugzeuge und ferngesteuerte Geräte sowie andere Luftfahrzeuge einschließlich Drachen dürfen im NSG nicht gestartet bzw. fliegen gelassen werden.
  • Nur dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden bzw. nur dort dürfen Autos geparkt werden.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in beträchtlicher Höhe geahndet werden kann.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Naturschutzbehörde oder beim Fachbereich Stadtgrün.

Im Gebiet sind regelmäßig Ranger mit dem Fahrrad unterwegs, die auch gern als Ansprechpartner bei Fragen und Problemen fungieren.

 

Kontaktinformationen

NSG Riddagshausen

Anschrift

Weitere Informationen

Im Stadtplan können sie auf die Registerkarte "Luftbild" umschalten, den Ausschnitt zoomen und verschieben. So erhalten sie einen guten Überblick über das NSG.

Erläuterungen und Hinweise