Park- und Grünanlagensatzung
Mit der städtischen Park- und Grünanlagensatzung besteht in Braunschweig ein Regelwerk für das Verhalten in den grünen Räumen und auf Freizeitwegen. Ziel dieser Satzung ist es, unser wertvolles Gut – das städtische Grün – zu bewahren und zu schützen, denn intaktes Stadtgrün ist wichtig für das Wohl von Mensch und Tier. Das geschieht auf vielerlei Arten:
- Park- und Grünflächen dienen der Erholung und als Treffpunkte für die Stadtbevölkerung.
- Gesunde Bäume kühlen durch ihre Verdunstungsleistung über das Blattgrün die Umgebungsluft.
- Grünflächen dienen der Rückhaltung von Niederschlägen und können dadurch bei Starkregen- und Hochwasserereignissen Schäden mindern.
- Grünräume haben einen positiven Effekt auf die menschliche Psyche.
- Spiel- und Bewegungsflächen fördern die motorischen und sozialen Fähigkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Die wichtigsten Regelungen zum Schutz der Braunschweiger Parks und Grünanlagen sind hier kurz zusammengefasst:
- Fußgänger haben auf den städtischen Freizeitwegen Vorrang.
- Das Befahren der Freizeitwege ist ausschließlich mit Fahrrädern, Pedelecs, Elektrokleinstfahrzeugen und Krankenfahrstühlen zulässig. Diese haben sich jedoch dem Fußverkehr unterzuordnen.
- Lärmerzeugung ist insbesondere zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht gestattet.
- Grillen ist in der Regel in allen städtischen Grünanlagen erlaubt. Darüber hinaus gibt es spezielle Grillplätze mit fest installierten Outdoorgrills. Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite zu den Braunschweiger Grillplätzen (Öffnet in einem neuen Tab).
- Allgemein stehen Spiel-, Bolz- und Jugendplätze täglich zwischen 07:00 und 22:00 Uhr zur Verfügung. Über die Internetseite zu städtischen Spielangeboten erhalten Sie weitere Infos zu den einzelnen Spielflächen.
- Baden ist nur an dafür ausgewiesenen Gewässern gestattet. Gegenwärtig ist dies ausschließlich am Heidbergsee möglich. Weitere Infos sind auf der Internetseite der Badestelle Heidbergsee (Öffnet in einem neuen Tab) abrufbar.
- Es besteht ein Fütterungsverbot für Wasservögel und wasserlebende Säugetiere.
- Hunde dürfen in historischen Parkanlagen nur ganzjährig angeleint geführt werden. Darüber hinaus gibt es in Braunschweig jedoch auch Möglichkeiten für Hunde ganzjährig frei zu laufen. Auf der Internetseite zu den Braunschweiger Hundefreilaufflächen (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie weitere Infos.
- Hinterlassenschaften von Tieren sind unverzüglich zu beseitigen.
Bei allen Regeln steht immer die gegenseitige Rücksichtnahme aufeinander im Mittelpunkt, damit alle Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs den Wert des städtischen Grüns erfahren und genießen können. Die Bereiche, in denen die Park- und Grünanlagensatzung gilt, sind in den Kartenanlagen zur Satzung ausgewiesen.