Kleingärten in Braunschweig

Das Kleingartenwesen in Braunschweig

- Tradition und heutige Bedeutung -

Kleingartenanlagen haben eine hohe städtebauliche Funktion, indem sie - wie öffentliche Grünflächen - bebaute Flächen gliedern und allgemein zugängliche Grünverbindungen schaffen.

Daneben steht der soziologische Wert der Kleingärten. Der Kleingarten ist eine beliebte Freizeiteinrichtung und schafft den psychischen und physischen Ausgleich zum oft eingeengten Alltag. Er verbessert unzureichende Wohnverhältnisse und ermöglicht neben einer angemessenen Privatsphäre die sozialen Kontakte zu den Gartenfreunden.

Kleingartenanlagen verbessern in hohem Maße die Umweltbedingungen in der Stadt. Ihr ökologischer Wert liegt wie bei Parkanlagen in den klima- begünstigenden Einflüssen wie der Sauerstoffproduktion, der Gas- und Staubbindung, der Luftbefeuchtung und Temperatursenkung im Sommer. Sie bilden Biotope für naturnahe Lebensgemeinschaften von Fauna und Flora und wirken positiv auf den Boden- und Wasserhaushalt.

Das Interesse an Kleingärten hat in Braunschweig eine sehr alte Tradition. Der erste Kleingärtnerverein - der Braunschweiger Schrebergartenverein e. V. - wurde bereits 1903 gegründet. Bis zum 1. Weltkrieg entstanden rd. 1.100 Gärten. Während der Inflation und bis zum Ausbruch des 2. Weltkrieges erhöhte sich die Zahl unter dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse auf etwa 7.000 Gärten.

Nach dem Krieg stieg der Kleingartenbedarf stark an. Durch die Aufnahme sehr vieler Flüchtlinge und der schlechten Ernährungslage der Bevölkerung wurde verstärkt Kleingartenland verpachtet. In der Folge des Wiederaufbaues sind wegen erforderlicher Straßen- und Siedlungsprojekte immer wieder Kleingartenflächen in Anspruch genommen worden. Dafür wurden von der Stadt Ersatzanlagen geschaffen.

In Braunschweig gibt es z. Zt. ca. 7.800 bewirtschaftete Gärten mit einer durchschnittlichen Größe von 350 bis 400 Quadratmetern auf einer Gesamtfläche von knapp 400 ha, die in 104 Vereinen im Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e. V. organisiert sind. Diese sind als Dauer - Kleingartenanlagen mit der Öffnung der Anlage durch die Anlegung öffentlicher Wege und der Schaffung von Sitzplätzen jedem Bürger zugänglich.

Der Großteil der im Landesverband organisierten Vereine befinden sich auf städtischem Grund und Boden (67), die restlichen in gemischten Eigentumsverhältnissen (20) bzw. in privater Hand (14); dem Land Niedersachsen gehört 1 Verein und 2 der Kirche. Hiervon sind 48 Kleingartenanlagen durch Bebauungspläne (§ 35) abgesichert.

Als Verpächterin verpachtet die Stadt Braunschweig dem Landesverband als Pächter die städtischen Flächen zur ausschließlich gärtnerischen Nutzung mit dem Recht der Unterverpachtung an den Kleingärtnerverein und einer weiteren Unterverpachtung an die Kleingärtner. Dem Landesverband als Pächter obliegt die fachliche Beratung und Betreuung der Kleingärtner sowie die Verwaltung und Aufsicht der Kleingartenanlagen.

Ansprechpartner für Belange des Kleingartenwesens ist der Fachbereich Stadtgrün:

Tel.: 470-4901

Erläuterungen und Hinweise