Hundefreilaufflächen
Die Stadt Braunschweig hat an drei Standorten so genannte Hundefreilaufflächen eingerichtet. Hier ist es möglich, das ganze Jahr über – auch innerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit – Hunden das freie Auslaufen zu ermöglichen.
Allgemein ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in § 33 Abs. 1 Nr. 1b geregelt, dass Hunde während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zwischen dem 1. April und dem 15. Juli in der freien Landschaft an der Leine geführt werden müssen, um wildlebende Tiere in dieser sensiblen Zeit nicht zu stören.
Auf drei öffentlichen Grünanlagen ist das ganzjährige leinenlose Auslaufen möglich. Es gelten jedoch auch auf diesen Flächen einige Regeln:
- Von den Hunden dürfen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen.
- Die Hundeführerinnen und Hundeführer sind für die Beseitigung der Hinterlassenschaften selbst verantwortlich.
Die Stadt Braunschweig wünscht viel Freude bei der Nutzung der Hundefreilaufflächen und bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
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