Verhinderungspflege

Ist eine Person wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen, je Kalenderjahr.

Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson  den pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung, sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen der Pflegekasse können sich auf bis zu 1.612 € Euro belaufen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Pflegekasse.

Reicht diese Leistung der Pflegekasse nicht aus, besteht die Möglichkeit im Rahmen der Einzelfallhilfe bei Unterschreitung bestimmter Einkommens- und Vermögensgrenzen vom Sozialamt weitere finanzielle Hilfe zu erhalten.

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