Heinrich der Löwe und die Stadtwerdung

Bestätigung des Altstadtrechts (Ottonianum) von 1227© Quelle: Stadtarchiv Braunschweig, Sign. A I 1: 2a

Noch im Laufe des 11. Jh. erfolgte der Ausbau der älteren Kohlmarktsiedlung mit der Ulricikirche in Richtung Altstadtmarkt, wo wir in den ersten Jahrzehnten des 12. Jh. mit organisierter Ansiedlung rechnen dürfen. Grundherr war Lothar von Süpplingenburg (1072-1137), seit 1106 Herzog von Sachsen, 1125 deutscher König und 1133 Kaiser, dem durch seine Heirat mit der letzten Brunonin Richenza auch deren Erbe zugefallen war. Als er 1130 in Braunschweig eine (zumindest verfälschte) Urkunde ausstellte, erschien unter den Zeugen der Ministeriale Liudolfus, advocatus (Vogt) de Brunswick, der von 1129 bis 1136 in ähnlicher Funktion bezeugt ist. 1134 bestätigte Lothar III. die Gründung und Ausstattung des 1115 von seiner Schwiegermutter gegründeten Aegidienklosters und behielt sich und seinen in der Burg (castrum Tanquarderoth) residierenden Erben ausdrücklich die Klostervogtei vor. Er dürfte auch für die planmäßige Erweiterung der Siedlung um den Altstadtmarkt längs der Breiten Straße und ihrer Parallelen nach Norden verantwortlich sein, wodurch die Verkehrsrichtung zu den Seestädten (Lübeck, Hamburg, Lüneburg) an Bedeutung gewann. Vermutlich stellte bereits König Lothar der Altstadt ein – heute verlorenes – Stadtrechtsprivileg aus, das dann im sog. Ottonianum von 1227, dem frühesten Rechtsdenkmal mittelniederdeutscher Sprache, bestätigt wurde. Immer wieder den sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen angepasst, diente es bis zur Rezeption des Römischen Rechts im 16. Jh. als Basis der Braunschweiger Rechtsentwicklung. Lokales Gewohnheitsrecht fand hier in 66 Artikeln straf-, prozess-, zivil-, erb- und güterrechtlicher Bestimmungen sowie Zollvorschriften in Form von Stadtstatuten nach Willkürrecht seinen Niederschlag. Die Funktionen des Stadtvogtes als Vertreter des Stadtherrn und der Bürgervertretung wurden ebenso festgelegt wie die Tagungsmodalitäten des Stadtgerichts oder auch die Freiheit der Neubürger nach Jahr und Tag. Nur wer in der Stadt Grundbesitz erwarb und sich der dortigen Gerichtsbarkeit und Steuerpflicht unterwarf, durfte Braunschweiger Bürger werden. Neben dem Vogtgericht wird bereits die gerichtliche Kompetenz des Rates bei der Übertragung des Eigentums an städtischen Grundstücken bzw. deren Verpfändung zugelassen. Noch im selben Jahr gelang es den Kaufleuten, Wechslern und Goldschmieden der wohlhabenden Altstadt, gegen einen festen Jahreszins die Gerichtsvogtei mit aller Nutzung von Herzog Otto dem Kind zu erwerben. Seither wurde der Altstädter Vogt vom dortigen Weichbildrat eingesetzt.

neuzeitliche Darstellung Heinrichs des Löwen aus der Abschrift des Braunschweiger Schichtbuches© Quelle: Stadtarchiv Braunschweig, Sign. H III 2: 19

Der machtpolitisch höchst ambitionierte Herzog Heinrich der Löwe (um 1129/30 – 1195) baute seine Residenz Braunschweig seit 1144 zum politischen und kulturellen Mittelpunkt Sachsens aus und markiert damit den Beginn des territorialen Flächenstaates in Deutschland. In offenbar bewusster Konkurrenz zu den Königspfalzen (z.B. Goslar) entstand bei dem von ihm in Auftrag gegebenen Neubau der Dankwarderode zwischen 1160 und 1175 ein Palas mit Doppelkapelle und direktem Zugang vom Obergeschoß in das Nordquerhaus des Domes. Als die Burg sollte nach mannigfachen Umbauten, Umwidmung und Brand 1873 abgerissen werden sollte, kam es zu Protesten der Bevölkerung. Prinzregent Albrecht von Preußen ließ daraufhin einen Neubau in romanischen Formen nach Plänen des Stadtbaurates Ludwig Winter errichten. Nach seiner Rückkehr von einer Pilgerfahrt nach Jerusalem hatte Heinrich der Löwe 1173 mit dem Dombau St. Blasii begonnen, den er mit reichen Kunstschätzen und Reliquien ausstattete. In zweiter Ehe mit der englischen Königstochter Mathilde verheiratet, führte er in seiner Stadt (civitas nostra 1175) einen glänzenden Hof, der einen geistig anspruchsvollen Personenkreis nach Braunschweig zog.

Burglöwe (errichtet um 1166)© Quelle: Stadtarchiv Braunschweig, Sign.: H XVI A XI 1

Um 1166 ließ er auf dem Burgplatz einen bronzenen, vergoldeten Burglöwen an der Gerichtsstätte seines Geschlechtes errichten, die erste freistehende Großplastik nördlich der Alpen, die seit 1231 im Siegel der Stadt erschien. Nicht zuletzt aus fiskalischen Gründen holte er flandrische und friesische Kolonisten nach Braunschweig, die den Hagen längs des Bohlweges entwässerten und rodeten, so dass sich bald um den Mittelpunkt des Hagenmarktes ein gewerblich und handwerklich geprägtes Weichbild mit Tuchmachern und Wollwebern etablierte. Um 1160 ließ er die Burg mit Altstadt und Hagen durch Mauer und Graben befestigen. Die Jura et Libertates Indaginis, das ebenfalls 1227 von Otto dem Kind schriftlich bestätigte Stadtrecht des Hagens, berufen sich ausdrücklich auf Heinrich den Löwen als Gründer des Weichbildes. Festgelegt wird der ungehinderte Schiffsverkehr auf Oker, Aller und Weser bis Bremen und der Erwerb des Bürgerrechts binnen Jahr und Tag. Vermutlich durften die Hägener auch schon einen Bürgervogt wählen, der für die niedere Gerichtsbarkeit und die Marktpolizei zuständig war, während sich das Recht, die Stadt durch eigene Vertreter (consules) verwalten zu lassen, erst um 1200 durchsetzte. In jedem Fall übten die Bürger das Recht der Pfarrerwahl zu St. Katharinen aus; Investitur und Präsentation verblieben aber beim Stadtherrn als Patron.

Burg Dankwarderode (Rekonstruktionszeichnung von Ludwig Winter)© Quelle: Stadtarchiv Braunschweig, Sign.: H XI: 87a IV 2

Beim Mangel schriftlicher Quellen muss leider offen bleiben, ob der 1195 in der Burg verstorbene Heinrich der Löwe als Gründer der planmäßig angelegten Neustadt (nova civitate 1231) betrachtet werden kann. Der Abriss der alten Stiftskirche beim Dombau 1173, die u. a. dem Apostel Petrus gewidmet war, und das Vorhandensein der Petrikirche bei der Erwähnung des Petritors 1196 werden jedoch immer wieder als Argument für ihre Entstehung noch gegen Ende des 12. Jh. ins Spiel gebracht. Mit Wollwebern und Beckenwerkern war hier das handwerkliche Element besonders stark vertreten. Das Weichbild Altewiek (1196 veteri vico) war dem Aegidienkloster, der Sack (1282 sacco) dem Stift St. Blasii grundzinspflichtig. Sie entwickelten sich daher langsamer als die drei „vorderen Weichbilde“.

Ratsherren der Altstadt werden namentlich 1231 erwähnt, als sie mit ihrem Vogt (presidente in advocatia nostra) ihre Zustimmung zur Bildung der ältesten Gilde der Goldschmiede gaben. An der Urkunde hängt das erste Stadtsiegel mit dem Burglöwen in der Mitte und der Umschrift SIGILLVM BVRGENSIVM IN BRVNESVVIC. Die Weichbildräte von Altstadt, Hagen und Neustadt schlossen sich 1269 zur Bildung des Gemeinen Rates (zehn Ratsherren der Altstadt, sechs aus dem Hagen und vier aus der Neustadt) zusammen; ein Gemeiner Rat mit Ratsherren aller fünf Weichbilde ist jedoch erstmals 1325 überliefert. Die täglichen Geschäfte wurden allerdings von einem „Engen Rat“ erledigt, der „Küchenrat“ genannt wurde, da er in der Küche der Münzschmiede tagte.

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