Bauen auf kampfmittelverdächtigen Flächen
Bei sämtlichen Erdarbeiten in kampfmittelverdächtigen Flächen besteht - unabhängig von deren Genehmigungspflicht - das (Rest-) Risiko, auf ein Kampfmittel zu treffen. Entscheidend für die Sicherheit aller Beteiligten ist, dass die einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzes eingehalten werden.
Welche Pflichten die am Bau Beteiligten im Einzelnen haben, ist im Merkblatt "kampfmittelfrei Bauen" (Öffnet in einem neuen Tab) veröffentlicht.
Zusammengefasst sollen demnach aus Sicherheitsgründen vor dem Beginn von Erdarbeiten Gefahrerforschungsmaßnahmen auf Kampfmittel durchgeführt werden. Hierzu muss eine Fachfirma beauftragt werden. Dazu wird die Baufläche auf Kampfmittel sondiert. Eine Sondierung von der Erdoberfläche ist nicht möglich, wenn die Baufläche befestigt ist, Bodenauffüllungen aufweist oder Bodenverunreinigungen wie z.B. Bauschutt enthält. In diesem Fall soll baubegleitend der Erdaushub auf Kampfmittel überwacht und anschließend eine Sohlensondierung auf der Baugrubensohle ausgeführt werden.