Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Unteren Naturschutzbehörde vom 18. November 2008 wird die Plangenehmigung für die naturnahe Umgestaltung der Mittelriede südlich des Klosters Riddagshausen in der Form der in den Anlagen beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Auflagen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den Flurstücken 97/7 und 97/13, Flur 4 in der Gemarkung Riddagshausen erteilt. Die Plangenehmigung beinhaltet die nach Naturschutzrecht erforderliche Ausnahmegenehmigung.

Erläuterungen und Hinweise