Plangenehmigung
Aufgrund des Antrags der Unteren Naturschutzbehörde vom 17. Oktober 2007 wurde die Plangenehmigung zur naturnahen Umgestaltung des Springbaches in der Form der in den Anlagen beigefügten Unterlagen unter Einhaltung der genannten Nebenbestimmungen und Berücksichtigung der aufgeführten Hinweise auf den in der Plangenehmigung genannten Flurstücken erteilt