Verfahren/Ausnahmen

Für Familiennachzüge zu hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist es erforderlich, dass ausländische Ehegatten, Lebenspartner und Kinder vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Öffnet in einem neuen Tab) ihres Heimatlandes ein Visum für diesen Zweck beantragen.

Im Rahmen dieses Visumverfahrens sind bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Nähere Informationen zum Visumverfahren finden Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts.

Nach Erteilung des Visums im Ausland müssen die nachgezogenen Familienangehörigen innerhalb der Gültigkeit des Visums (in der Regel 90 Tage) bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

Ausnahmen

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Erläuterungen und Hinweise