Voraussetzungen
Eine Niederlassungserlaubnis wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Allgemeinen
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5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
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Vorliegen einer Arbeitsgenehmigung
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deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet
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ausreichender Wohnraum
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ausreichendes Einkommen
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mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Ersatzleistung
Ehegatten Deutscher
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3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
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Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft
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deutsche Sprachkenntnisse
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ausreichendes Einkommen
In Deutschland geborene oder aus dem Ausland nachgezogene minderjährige Kinder
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Vollendung des 16. Lebensjahres und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis oder
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volljährig und 5 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Sicherung des Lebensunterhalts aus eigenen Mitteln
Anerkannte Flüchtlinge
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3 Jahre im Besitz der Aufenthaltserlaubnis
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Fortbestand der Anerkennung
Hinweis
Für hochqualifizierte Ausländer, die zur Erwerbstätigkeit hier einreisen und Selbstständige gelten abweichende Regelungen, die unter dem Punkt Arbeitsaufenthalte näher ausgeführt sind.