Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren, seit 1996 in Niedersachsen möglich, können Bürgerinnen und Bürger beantragen, selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden.

Um erfolgreich zu sein, muss ein Bürgerbegehren in Braunschweig von mindestens fünf Prozent der Wahlberechtigten unterstützt werden. Das sind in Braunschweig etwa 10.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mündet in einen Bürgerentscheid. Einige Themen sind für ein Bürgerbegehren nicht zulässig.

(Rechtsgrundlage: § 32 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz- NKomVG)

Bisher wurden in Braunschweig zwei Bürgerbegehren angezeigt (2003 und 2007). Beide Begehren wurden als unzulässig zurückgewiesen.

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