Einwohnerbefragung
Mit Gesetz vom 26. Oktober 2016 wurde statt der Bürgerbefragung eine Einwohnerbefragung eingeführt.
Die Voraussetzung für eine Einwohnerbefragung ist im § 35 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festgelegt:
"Die Vertretung [Anm.: der Rat] kann in Angelegenheiten der Gemeinde eine Befragung der Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 14 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten den Wohnsitz in der Kommune haben, beschließen. [...]"
Außerdem gelten für Einwohnerbefragungen auch das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz (NKWG) und die Niedersächsische Kommunalwahlordnung (NKWO).