Briefwahlantrag
Briefwahlunterlagen werden nur noch in besonderen Fällen ausgegeben, zum Beispiel im Fall einer plötzlichen Erkrankung.
Nur für diese Fälle ist die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße noch am Samstag und Sonntag zu folgenden Zeiten erreichbar.
Samstag | 8.00 Uhr | bis | 12.00 Uhr |
Sonntag | 8.00 Uhr | bis | 15.00 Uhr |
Auch das Bürgertelefon Wahlen ist zu diesen Zeiten erreichbar.
BITTE BEACHTEN SIE:
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.
Hinweis zu den roten Wahlbriefen
In Braunschweig werden für den Rückversand der Briefwahlunterlagen erstmals rote Wahlbriefumschläge mit Fenster auf der rechten Seite verwendet. Die Briefwählenden sollen den Wahlschein so in den roten Umschlag einlegen, dass die Rücksendeadresse im Fenster des Wahlbriefes sichtbar ist. Sollten Sie vor dem Einwerfen merken, dass dies nicht der Fall ist, können Sie den roten Wahlbrief vorsichtig öffnen, die Unterlagen umsortieren und den Umschlag anschließend, ggf. mit Klebestift oder -band wieder verschließen. Die Briefe kommen aufgrund der auf der linken Seite aufgedruckten Adresse der Ausgabestelle aber auch an, wenn die Rücksendeadresse einmal nicht im Fenster zu sehen ist.
Hintergrund ist, dass durch die in die Rücksendeadresse auf dem Wahlschein individuell eingedruckte Information zum Briefwahlbezirk die ca. 50.000 roten Wahlbriefe vom Postdienstleister vorsortiert beim Wahlamt eingehen.