Briefwahlantrag

Gelbe Kiste mit roten Wahlbriefen© Stadt Braunschweig - Wahlamt

ACHTUNG: Versand und Ausgabe von Briefwahlunterlagen erst ab Anfang Februar!

Bei einer vorgezogenen Wahl wird der Zeitraum für den Versand der Briefwahlunterlagen stark verkürzt. Der Grund ist, dass die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge erst am 20. Januar endet und die Stimmzettel erst nach deren endgültiger Zulassung (vermutlich ab dem 3. Februar) gedruckt werden können. Der Versand der Briefwahlunterlagen wird daher erst in der ersten Februarwoche erfolgen können. Aus dem selben Grund öffnet auch die Briefwahlzentrale in der Reichstraße 3 erst am 7. Februar 2025.

Eine Antragstellung ist früher möglich, hat aber keinen Einfluss auf den frühestmöglichen Versand.

Ab Dienstag, 14. Januar, können Sie wie gewohnt einen Online-Antrag auf Briefwahlunterlagen für die vorgezogene Bundestagswahl stellen. Den Link dazu finden Sie dann unten auf dieser Seite.

Anträge können auch schriftlich, z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, per Fax oder E-Mail gestellt werden. 
In jedem Fall sind folgende Pflichtangaben zu machen: 

  • Nachname
  • Vorname(n)
  • Geburtsdatum
  • Meldeadresse (Hauptwohnung)
  • ggf. eine abweichende Versandadresse. 

Beachten Sie auch unsere Hinweise zu Umzügen im Wahlzeitraum, insbesondere nach dem 12. Januar.

Öffnungszeiten der Briefwahlzentrale ab dem 7. Februar 2025

Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr  bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Samstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

BITTE BEACHTEN SIE:

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht. 

Sie können vorab einen Termin online reservieren. Der Link dafür wird Ihnen ab Ende Januar an dieser Stelle bereitgestellt.

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