Briefwahlantrag

Die Allgemeine Ausgabe von Briefwahlunterlagen ist beendet.

Ab jetzt werden Briefwahlunterlagen nur in Ausnahmefällen ausgegeben, zum Beispiel wenn jemand aufgrund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung das Wahllokal nicht aufsuchen kann. Nur für diese Fälle ist die Briefwahlzentrale am Samstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und am Wahltag von 9 Uhr bis 15 Uhr geöffnet und unter 0531/470 4114 erreichbar. Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragen und entgegennehmen möchte, benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

Personen, die ihre beantragten Briefwahlunterlagen nicht erhalten haben, können diese gegen eine eidesstattliche Versicherung ggf. erneut ausstellen lassen. Dies ist aber nur bis Samstag, 12 Uhr möglich. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen in der Briefwahlzentrale erforderlich. Für die Wahl im Wahllokal sind diese Personen gesperrt.

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