Informationen für deutsche Staatsangehörige zur Bundestagwahl am 23. Februar 2025

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Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen sind für Sie relevant, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 in Braunschweig wählen wollen und:

- innerhalb Braunschweigs umziehen
- aus Braunschweig fortziehen
- aus dem Inland nach Braunschweig zuziehen.

Hinweis: Die unten genannten Termine beziehen sich immer auf den Tag, an dem Sie Ihre Ummeldung tatsächlich bei der Meldebehörde durchführen.

Alle wahlberechtigten Personen, die sich vor dem 12. Januar 2025 bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde an- bzw. umgemeldet haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis ihres neuen Wohnsitzes eingetragen und erhalten eine dementsprechende Wahlbenachrichtigung. 

1. Umzug innerhalb Braunschweigs nach dem 12. Januar 2025

Sie bleiben in dem Wahlbezirk eingetragen, in dem Sie bisher Ihre Wohnung hatten. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

Wählen am Wahlsonntag: 

Sie wählen persönlich in dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eingetragen ist. Sie nehmen Ihr Wahlrecht im alten Wahlbezirk wahr.

Wählen durch Briefwahl: 

Sie beantragen beim Wahlamt einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und im Internet unter www.braunschweig.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab).

2. Fortzug aus Braunschweig nach dem 12. Januar 2025

Sie bleiben im Wählerverzeichnis der Stadt Braunschweig eingetragen. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

Wählen in Braunschweig: 

a) am Wahlsonntag Sie wählen persönlich in Ihrem bisherigen Wahlbezirk in der Stadt Braunschweig. 

b) durch Briefwahl: Sie beantragen beim Wahlamt der Stadt Braunschweig einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und im Internet unter www.braunschweig.de/briefwahl (Öffnet in einem neuen Tab).

Wählen in Ihrer neuen Wohngemeinde:

Sie stellen bis zum 2. Februar 2025 beim Wahlamt Ihrer neuen Wohngemeinde einen Antrag auf Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis. Sie können dann in Ihrer neuen Wohngemeinde an der Bundestagswahl teilnehmen und werden im Braunschweiger Wählerverzeichnis gestrichen.

3. Zuzug nach Braunschweig vom 13. Januar bis 2. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis der Stadt Braunschweig wurde bereits aufgestellt. Sie sind darin nicht erfasst worden. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

Wählen in Ihrer bisherigen Wohngemeinde

a) am Wahlsonntag: Sie wählen persönlich im Wahlbezirk Ihrer bisherigen Wohngemeinde. 

b) durch Briefwahl: Sie beantragen beim Wahlamt Ihrer bisherigen Wohngemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen (formlos oder auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung).

Wählen in Braunschweig (zusätzliches Antragsformular erforderlich)

Sie beantragen bis zum 2. Februar beim Wahlamt der Stadt Braunschweig Ihre Eintragung in das Braunschweiger Wählerverzeichnis per Formular. Sie können dann in Braunschweig an der Bundestagswahl teilnehmen. Dieser Weg ist z. B. dann erforderlich, wenn Sie sich vor dem 12. Januar 2025 bereits in Ihrer bisherigen Wohngemeinde abgemeldet haben. Sie wurden dann dort nicht mehr in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Anmeldung direkt im Bürgeramt.

4. Zuzug nach Braunschweig nach dem 2. Februar 2025

Das Wählerverzeichnis der Stadt Braunschweig wurde bereits aufgestellt. Sie sind darin nicht erfasst worden. Um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können, bestehen für Sie folgende Möglichkeiten:

Wählen in Ihrer bisherigen Wohngemeinde

a) am Wahlsonntag: Sie wählen persönlich im Wahlbezirk Ihrer bisherigen Wohngemeinde. 

b) durch Briefwahl: Sie beantragen beim Wahlamt Ihrer bisherigen Wohngemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen (formlos oder auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung).

Wählen in Braunschweig 

Sie können leider nicht mehr in das Braunschweiger Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Sie haben Fragen zu Ihrem Wahlrecht? Oder Sie haben bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen, obwohl Sie davon ausgehen, wahlberechtigt zu sein? Bitte sprechen Sie uns unbedingt an, um Ihr Wahlrecht zu klären. 

Stadt Braunschweig

Wahlamt

Anschrift

Reichsstraße 3
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4704114

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