Plangenehmigung "Naturnahe Vertiefung eines temporären Gewässers im Kalksteinbruch Mascherode"
Die Untere Naturschutzbehörde plant für das Frühjahr 2009 den naturnahen Ausbau eines temporären Kleingewässers im Geschützten Landschaftsbestandteil „Kalksteinbruch Mascherode“ als Pflege- und Entwicklungsmaßnahme und hat einen entsprechenden wasserrechtlichen Plangenehmigungsantrag gestellt.
Das temporäre Kleingewässer soll durch Abgraben der jetzigen Geländeoberfläche um ca. 1,20 m und naturnahe Profilierung der neu geschaffenen Uferlinie vertieft und vergrößert werden.
Entwicklungsziel ist die Optimierung des vorhandenen naturnahen temporären Kleingewässers, das als Fortpflanzungshabitat der im Kalksteinbruch ansässigen Kammmolchpopulation dient. Gemäß dem Schutzzweck des Geschützten Landschaftsbestandteils ist das Ziel dieser Maßnahme, das dortige Reproduktionshabitat des in Niedersachsen gefährdeten Kammmolches zu verbessern und damit zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beizutragen.