Gewässerunterhaltung

Die Gewässerunterhaltung dient neben der Sicherung des ordnungsgemäßen Wasserabflusses auch der ökologischen Entwicklung der Gewässer.

Eine reduzierte, zielgerichtete Gewässerunterhaltung kann die Strukturgüte langfristig verbessern. Die Strukturgüte ist ein Maß für die Naturnähe des Gewässerbettes einschließlich des angrenzenden Überschwemmungsbereiches.

Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung ist abhängig von der jeweiligen Ordnung des Gewässers:

Gewässer I. Ordnung Mittellandkanal
Gewässer II. Ordnung Gewässer mit überörtlicher Bedeutung (Oker, Schunter, Wabe, Mittelriede, Thiedebach, Fuhsekanal, Aue-Oker-Kanal, Beberbach, Sandbach, Weddeler Graben, Schapener Graben, Reitlingsgraben und Feuergraben)
Gewässer III. Ordnung sonstige Gewässer


Die nachfolgende Karte zeigt, welche Institutionen für die Unterhaltung der einzelnen Gewässerabschnitte zuständig sind.

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