Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig
Die Wiederverwendung von Abwasser ist im Braunschweiger Land nichts Neues: Bereits 1954 wurde der Abwasserverband Braunschweig gegründet, um das Wasser in der Landwirtschaft zu nutzen. Die Verregnung – heute die Wasserwiederverwendung - findet in den Landkreisen Gifhorn und Peine statt. Nach Inkrafttreten der Verordnung EU 2020/741 bedarf die Erzeugung von und Versorgung mit aufbereitetem Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung der Genehmigung. Diese wurde am 29.2.2024 erteilt. Gemäß Artikel 10 der EU-Verordnung tragen die Mitgliedstaaten Sorge, dass der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Wasserwiederverwendung online oder auf anderem Wege zugänglich sind.
Information der Öffentlichkeit über die Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig
Entsprechend der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Mai 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung besteht nach Artikel 10 „Information der Öffentlichkeit“ die Pflicht, der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Wasserwiederverwendung zugänglich zu machen. Dieser Verpflichtung kommt die Stadt Braunschweig als Genehmigungsbehörde für die Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig hiermit nach, indem sie Folgendes veröffentlicht:
a) Menge und Qualität des aufbereiteten Wassers, das gemäß dieser Verordnung geliefert wird:
Mit Beginn des 01.03.2024 wurde vom Abwasserverband Braunschweig Wasser, das die Mindestanforderungen der Güteklasse D gemäß Anhang 1 Abschnitt 2 Tabelle 2 der genannten Verordnung erfüllt, an die Verbandslandwirte im Gebiet des Abwasserverbandes Braunschweig geliefert. Die im Kalenderjahr 2024 geliefert Menge wird hier im Januar 2025 veröffentlicht.
b) Prozentualer Anteil des aufbereiteten Wassers, das in dem Mitgliedstaat gemäß dieser Verordnung geliefert wird, an der Gesamtmenge des behandelten kommunalen Abwassers, sofern entsprechende Daten vorliegen: Entsprechende Daten liegen der Unteren Wasserbehörde der Stadt Braunschweig nicht vor.
c) Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES erteilte oder geänderte Genehmigungen, einschließlich der gemäß Artikel 6 Absatz 3 dieser Verordnung von den zuständigen Behörden festgelegten Bedingungen: Die Genehmigung der Stadt Braunschweig vom 29.02.2024 nebst Anlagen kann an dieser Stelle (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden.
d) Ergebnis der gemäß Artikel 7 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES durchgeführten Überprüfungen der Einhaltung der Bedingungen: Die Überwachungsdaten aus dem Kalenderjahr 2024 werden wird hier im Januar 2025 veröffentlicht.
e) Kontaktstellen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der VERORDNUNG (EU) 2020/741 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES:
Die Wasserwiederverwendung durch den Abwasserverband Braunschweig hat keine grenzüberschreitende Bedeutung; eine Kontaktstelle ist daher nicht zu benennen.