Bohrvorhaben
Für Bohrvorhaben besteht eine Anzeigepflicht nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesberggesetz sowie dem Lagerstättengesetz. Auf der Internetseite des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie steht hierfür eine Online-Bohranzeige (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung.
Für Gartenbrunnen ist auch das folgende Formular ausreichend: