Bauliche Starkregenvorsorge

© ecolo im Auftrag des Umweltbundesamts (FKZ 3716481030) Hinweis: Es handelt sich um eine schematische Darstellung. Die Zweckmäßigkeit und die korrekte Umsetzung sind jeweils für den Einzelfall zu prüfen.

Beim Starkregen sind Eigenvorsorge und Eigenschutz unerlässlich und gesetzlich gefordert. Die Vorsorgepflicht der Bürger wird im Bundesgesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) (2009) deutlich. Dieses enthält den Hinweis, dass „jede Person […] im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet [ist], geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und zur Schadensminderung zu treffen […] (Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes Art. 1, Abs. 4, §31 a Abs. 2 bzw. WHG §5 Abs. 2)". 

Zum Schutz eines Bauobjekts vor Starkregen gibt es zahlreiche Maßnahmen, die je nach Bauart, Lage und Beschaffenheit des Baugrundes eingesetzt werden können. Beispiele hierfür sind:

  • Abdichtung der Hauswand
  • Überdachungen
  • Einfassungen und Aufkantungen
  • Versickerung und Retention
  • Rückstausicherung
  • Wasserdichte Fenster- und Türen
  • Entsiegelung
  • Dachbegrünung insbesondere Retentionsdächer
  • Einrichtung der Kellerräume mit unempfindlichen Gegenständen 

Darüber hinaus kann das Abschließen einer Elementarversicherung sinnvoll sein.
Bei allen Maßnahmen insbesondere bei Geländeanpassungen muss darauf geachtet werden, dass unterliegende Liegenschaften in der Nachbarschaft von solchen Maßnahmen nicht negativ beeinflusst werden. Bei der konkreten Umsetzung sind daher Sachverständige zu Rate zu ziehen.

Eine erste Einschätzung der Gefährdung durch Starkregen bietet die Starkregenanalyse. In Ergänzung zu der gesamtstädtischen Analyse sollte durch eine Vor-Ort-Betrachtung mithilfe der Checkliste „Überflutungsgefahr“ eine Bewertung vorgenommen werden.

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