Aufenthaltserlaubnis-EU

Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, können eine Aufenthaltserlaubnis-EU erhalten.

Voraussetzungen

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis-EU sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, sich beraten zu lassen. Ihre Ansprechpartner entnehmen Sie der rechten Spalte.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular (s. unten)
  • gültiger Nationalpass bzw. Ausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto

Hinweis

Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

Erläuterungen und Hinweise