Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht
Aufgrund der Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU *) wurde die Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger abgeschafft. Die Änderung ist am 29. Januar 2013 in Kraft getreten.
Als Person mit EU-Staatsangehörigkeit benötigen Sie für Deutschland und die anderen EU-Staaten daher keinen nationalen Aufenthaltstitel. Ihre EU-Staatsangehörigkeit berechtigt Sie zur freien Wohnsitznahme. Dasselbe gilt für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
*) Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 86)