Beteiligung für Kinder und Jugendliche
Einstellung zum 1. März eines jeden Jahres
Kinder und Jugendliche haben das Recht, an allen sie betreffenden Dingen beteiligt zu werden. Dieses Recht auf Mitbestimmung in Braunschweig umzusetzen ist die Aufgabe des Sachgebietes Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, in Braunschweig eine Beteiligungskultur zu etablieren. Dies wird u. a. mit der Planung und Durchführung verschiedenster Beteiligungsprojekte erreicht.
Dabei ist es wichtig, sich methodisch und strukturell an den Fähigkeiten der jeweiligen Zielgruppe zu orientieren, um diese weder zu unter- noch zu überfordern. Dieser und weitere Qualitätsstandards für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind Handlungsmaxime der Arbeit.
Ein weiterer Bestandteil der Aufgabe ist die Arbeit mit Multiplikatoren, um den Gedanken der Beteiligung flächendeckend zu verbreiten.
Die Arbeit findet teilweise in den Abendstunden und am Wochenende statt.
Gesetzliche Grundlagen der Arbeit sind u. a.:
- UN Kinderrechtskonvention
- § 1 und § 11 StGB VIII
- § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
- § 3 Baugesetzbuch
Aufgabenbereich:
- Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Projekten
- Unterstützung bei der Veranstaltungsplanung und -durchführung (z. B. Jugendkonferenz)
- eigenverantwortliche Planung und Durchführung kleiner Projekte
- Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang der Projektarbeit
- Begleitung des Jugendforums Braunschweig
- Bereitschaft an der konzeptionellen Fortschreibung des Arbeitsgebietes mitzuwirken
Darüber hinaus bietet die Stelle:
- Einblicke in die Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe einer Kommune
- Teilnahme an Netzwerktreffen und Dienstbesprechungen
- Möglichkeit sowohl im Stadtteil, als auch stadtweit zu arbeiten
Kontaktadresse
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Jan Westermann
Anschrift
Eiermarkt
4 - 5
38100
Braunschweig
Kontakt
Tel.:
0531 4708571
E-Mail-Adresse:
jan.westermann@braunschweig.de