Beteiligung für Kinder und Jugendliche

Einstellung zum 1. März eines jeden Jahres

Kinder und Jugendliche haben das Recht, an allen sie betreffenden Dingen beteiligt zu werden. Dieses Recht auf Mitbestimmung in Braunschweig umzusetzen ist die Aufgabe des Sachgebietes Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, in Braunschweig eine Beteiligungskultur zu etablieren. Dies wird u. a. mit der Planung und Durchführung verschiedenster Beteiligungsprojekte erreicht. 

Dabei ist es wichtig, sich methodisch und strukturell an den Fähigkeiten der jeweiligen Zielgruppe zu orientieren, um diese weder zu unter- noch zu überfordern. Dieser und weitere Qualitätsstandards für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind Handlungsmaxime der Arbeit. 

Ein weiterer Bestandteil der Aufgabe ist die Arbeit mit Multiplikatoren, um den Gedanken der Beteiligung flächendeckend zu verbreiten.

Die Arbeit findet teilweise in den Abendstunden und am Wochenende statt. 

Gesetzliche Grundlagen der Arbeit sind u. a.: 

  • UN Kinderrechtskonvention
  • § 1 und § 11 StGB VIII
  • § 36 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
  • § 3 Baugesetzbuch 

Aufgabenbereich: 

  • Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Projekten
  • Unterstützung bei der Veranstaltungsplanung und -durchführung (z. B. Jugendkonferenz)
  • eigenverantwortliche Planung und Durchführung kleiner Projekte
  • Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang der Projektarbeit
  • Begleitung des Jugendforums Braunschweig
  • Bereitschaft an der konzeptionellen Fortschreibung des Arbeitsgebietes mitzuwirken 

Darüber hinaus bietet die Stelle: 

  • Einblicke in die Verwaltungs- und Entscheidungsabläufe einer Kommune
  • Teilnahme an Netzwerktreffen und Dienstbesprechungen
  • Möglichkeit sowohl im Stadtteil, als auch stadtweit zu arbeiten

Kontaktadresse

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Jan Westermann

Anschrift

Eiermarkt 4 - 5
38100 Braunschweig

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