Kommunale Schulsozialarbeit
Einstellung zum 1. September oder 1. Oktober eines jeden Jahres
Schulsozialarbeit richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen (Haupt-, Real-, Gesamt- und Berufsbildenden Schulen sowie Gymnasien).
Unter dem Gesichtspunkt der Unterstützung und Hilfe der Schüler und Schülerinnen liegt der Schwerpunkt der Arbeit bei folgenden Themen:
- Vermeidung von Abschulung (von einer höheren in eine niedrigere Schulform)
- Hilfe für von Armut betroffene Schülerinnen und Schüler
- Hilfe für Schüler und Schülerinnen alleinerziehender Eltern
- Bildungs- und Sprachförderung für Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund
- Hilfe im Übergang im Übergang von Schule in den Beruf
- Nutzbarmachung von individuellen Angeboten der Jugendhilfe
Die Tätigkeit beinhaltet folgende Merkmale:
- Sozialpädagogische Beratung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern
- Zusammenarbeit mit Eltern/Personensorgeberechtigten
- Partnerschaftliche Beratung mit Lehrkräften
- Kooperation mit der Schulleitung
- Projektarbeit
- Netzwerkarbeit im Gemeinwesen
- Dokumentation und Berichtswesen
Wir bieten Ihnen:
- Einblicke und Erprobung in den genannten Arbeitsfeldern
Reflexionsgespräche - Teilnahme an Arbeitskreisen und Gremien
- Intervision
- Hospitationsmöglichkeiten in angrenzenden Fachgebieten und der Stelle Jugendsozialarbeit
- Vergütung nach TVÖD (Praktikanten)
Wir erwarten:
- Abgeschlossenes Fachhochschulstudium
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Zielgerichtetes und strukturiertes Handeln
- Beratungskompetenz
- Erfahrung mit der Zielgruppe
Andreas Zimpel
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Kommunale Schulsozialarbeit
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Schild
4
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38100
Braunschweig
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