Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)

Einstellung zum 1. September eines jeden Jahres

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte sowie Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren, im Strafverfahren. 

Die Mitarbeiter*innen betreuen und unterstützen die Jugendlichen und Heranwachsenden vor, während und nach einer möglichen Verhandlung. Die daraus entstehende Kernarbeit beinhaltet:

  •  Unterstützung der Jugendlichen und Heranwachsenden, in verschiedensten Lebensbereichen
  • Anamnesearbeit für die Erstellung von Stellungnahmen und Berichten für Staatsanwaltschaft und Gericht
  • Einschätzung des erzieherischen Bedarfs 
  • Prüfung ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen und entsprechende Kooperation mit dem ASD
  • Teilnahme an Hauptverhandlung vor dem Amts- und Landgericht
  • Überprüfung, Überwachung und Durchführung ambulanter Angebote
  • Arrest- und Haftbegleitung. 

Das Ziel der Jugendhilfe im Strafverfahren ist die Vermeidung neuer Straftaten, in dem sie darauf schaut wie bestmöglich erzieherisch auf die Jugendlichen und Heranwachsenden eingewirkt werden kann. 

Kontaktadresse

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie

Jugendhilfe im Strafverfahren

Bianca Staats

Anschrift

Eiermarkt 4-5
38100 Braunschweig

Kontakt

Tel.: 0531 4708455

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